Der Fall aus Hoyerswerda wurde bundesweit bekannt, weil ein Polizeisprecher nach der Tat erklärte, es sei leichter, zwei Opfer aus der Stadt zu bringen als eine Gruppe von rechtsextremen Straftätern zu überwachen. Das Urteil war nur noch der letzte, erwartbare Akt dieser beklemmenden Realsatire. Der Richter lehnte es ab, in dem martialischen Aufmarsch vor der Wohnung der Opfer Landfriedensbruch zu erkennen, obwohl der Terror neonazistischer „Hausbesuche“ genau das tut: Den inneren Frieden in diesem Land brechen. Juristisch ist das Urteil nicht zu beanstanden, aber dem massiven Übergriff und den gravierenden Folgen für die Opfer wird es nicht gerecht.