Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität hat die seit dem sächsischen Förderpreis umstrittene Klausel, die zukünftig bei Förderungen aus den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus unterzeichnet werden soll, geprüft und hat verfassungsrechtliche Bedenken. Mut gegen rechte Gewalt sprach mit ihm über seine Gründe.