Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zu Straftaten gegen Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und diese Straftat als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Wie viele Verletzte es gab, ist den Angaben nicht zu entnehmen.
Laut Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage liegt folgender Sachverhalt vor: "Der Geschädigte wollte die Flüchtlingsunterkunft betreten und stellte fest, dass er seinen Heimausweis vergessen hatte. Dies versuchte er in englischer Sprache dem Sicherheitsmitarbeiter zu erklären. Der Sicherheitsmitarbeiter beleidigte ihn daraufhin und trat ihm gegen den Brustkorb. Dadurch verlor der Geschädigte das Gleichgewicht und fiel die Treppe hinunter."
Ein 21-Jähriger hat am Nachmittag aus seiner Wohnung im dritten Stock mit einem Luftgewehr auf das Gelände eine Asylunterkunft geschossen. Dabei verletzte er eine Frau und einen Mann, die in der Unterkunft wohnen. Einige Tage später verletzte der Tatverdächtige erneut zwei Bewohner*innen der Unterkunft, darunter ein 5-jähriges Mädchen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte Recherchen der "Antifaschistischen Aktion Lingen", wonach es sich bei dem Täter um einen Rechtsradikalen mit Verbindungen zur NPD und zur regionalen Neonazi-Szene handelt.
Am frühen Morgen sollen zwei Männer aus einer Gruppe von sechs Personen heraus eine Gruppe von vier aus Afghanistan Geflüchteten angegriffen haben, die auf dem Heimweg waren. Zunächst sollen die beiden die drei 18-, 19- und 20-jährigen Frauen zur Seite geschubst haben. Danach hätten sie laut Polizei den 20-jährigen Mann attackiert. Zudem hätten die Tatverdächtigen den jungen Mann rassistisch beleidigt.
Unbekannte haben in der Nacht eine Flasche durch das Fenster einer Asylunterkunft geworfen und dabei einen 17-Jährigen Bewohner leicht verletzt. Zuvor wurde wurde der Polizei gemeldet, dass sich in der Nähe besagten Gemeinschaftsunterkunft mehrere Personen befänden und rassistische Parolen skandieren würden.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zu Straftaten gegen Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und diese Straftat als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Wie viele Verletzte es gab, ist den Angaben nicht zu entnehmen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zu Straftaten gegen Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ermittelt und diese Straftat als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Wie viele Verletzte es gab, ist den Angaben nicht zu entnehmen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zu Straftaten gegen Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und diese Straftat als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Wie viele Verletzte es gab, ist den Angaben nicht zu entnehmen.
Laut Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage liegt folgender Sachverhalt vor: "Auf dem Betonboden des Hofes vor der Notunterkunft wurde durch unbekannte Täter Flüssigkeit, vermutlich Buttersäure, großflächig verteilt." Den Angaben zufolge wurde eine Person verletzt. Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die zuständige Polizeidirektion diese Straftat als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet.
Ein Asylsuchender wurde vor seinem Haus von Deutschen angegriffen. Ihm wurde ein Kopfstoß versetzt und Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Der Betroffene erlitt leichte Verletzungen.