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Laut Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage liegt folgender Sachverhalt vor: "Der Geschädigte wollte die Flüchtlingsunterkunft betreten und stellte fest, dass er seinen Heimausweis vergessen hatte. Dies versuchte er in englischer Sprache dem Sicherheitsmitarbeiter zu erklären. Der Sicherheitsmitarbeiter beleidigte ihn daraufhin und trat ihm gegen den Brustkorb. Dadurch verlor der Geschädigte das Gleichgewicht und fiel die Treppe hinunter."
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zu Straftaten gegen Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ermittelt und diese Straftat als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Wie viele Verletzte es gab, ist den Angaben nicht zu entnehmen.