Sie sind hier

Rechtsextremismus

Es gibt keine allgemein gültige Definition von Rechtsextremismus. Denn unter Rechtsextremismus ist keine einheitliche Ideologie zu verstehen, sondern vielmehr ein heterogenes Gemisch unterschiedlichster Begründungszusammenhänge und Sichtweisen - was sich in der Bundesrepublik auch in organisatorischer Zersplitterung der extremistischen Rechten wiederspiegelt.

Ideologische Bestandteile, die grundsätzlich einer rechtsextremen Einstellung zugerechnet werden, sind:
1. Nationalismus in aggressiver Form (Ultra-Nationalismus), Nation als Abstammungsgemeinschaft

2. Antisemitismus und Rassismus, biologistische und sozialdarwinistische Theorien
3. Intoleranz, Glaube an Recht durch Stärke, elitär-unduldsames Sendungsbewusstsein und Diffamierung Andersdenkender – also Ablehnung des Wertepluralismus einer liberalen Demokratie und Abschaffung des Individualismus zugunsten einer homogenen Gemeinschaft.
4. Militarismus, "Führertum", Unterordnung unter Autoritäten

5. Verherrlichung des NS-Staats als Vorbild – Negierung/Verharmlosung der NS-Verbrechen
6. Latente Bereitschaft zur gewaltsamen Propagierung und Durchsetzung der erstrebten Ziele

Grundsätzlich bezeichnend für Rechtsextremisten ist vor allem die Einteilung der Menschen in verschiedene hierarchisch gegliederte Gruppen. Diese Gruppen werden nicht nur unterschieden, sondern bekommen eine Wertigkeit, die an ihrer "rassischen", kulturellen oder nationalen Zugehörigkeit festgemacht wird.
Kernpunkt der rechtsextremistischen Ideologie ist die fundamentale und eindeutige Ablehnung der wesentlichen demokratischen Grundrechte für bestimmte Gruppen von Menschen. "Nichtdeutsche" Gruppen werden mit negativen Stereotypen ("Schmarotzer", "kriminell") belegt, die Ängste wecken sollen. Zentrale Aussage dieser Ideologie ist das Abstreiten einer Existenzberechtigung anders aussehender und anders lebender Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Für Deutschland wird ein „genetisch reiner“, homogener „Volkskörper“ gewünscht, der auf „deutschem Blut“ oder „deutscher Abstammung“ basiert. Bestrebungen dieser Art nennt man „völkisch“.

Die Verbreitung solcher rechtsextremistischer Einstellungen ist schwer nachzuweisen, weil diese Einstellungen auch von Menschen geteilt werden, die sich nicht rechtsextrem verhalten. Erst rechtsextremes Verhalten, Wahlverhalten, Mitgliedschaft in Parteien oder Kameradschaften, Gewalt, Protest und Lebensstil (Kleidung, Musik etc.), lässt sich erfassen und findet Ausdruck etwa in Kriminalstatistiken oder Wahlergebnissen.
Polizei und Verfassungsschutz arbeiten deshalb mit der Definition: Bestrebungen gelten als extremistisch, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und diese unter Akzeptanz von Gewalt ganz oder in Teilen abschaffen wollen. Schwierig an dieser Definition ist die Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus (trotz der unterschiedlichen Menschenbilder, die ihnen zugrunde liegen) und die Verortung des Extremismus außerhalb des demokratischen Spektrums (so als ob es ihn aus der Mitte der Gesellschaft nicht gäbe).

Bulletin 1/2002: Rechtsextremismus heute - Eine Einführung in Denkwelten, Erscheinungsformen und Gegenstrategien. ZDK