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Ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung
Die Praxis des Racial Profiling rückt Menschen aufgrund bestimmter Merkmale in den Fokus polizeilichen Interesses. So werden nichtweiße Menschen immer wieder Opfer unbegründeter Passkontrollen oder auch diskriminierender Beleidigungen, von gewaltsamen Festnahmen, Misshandlungen und Übergriffen. Dieses grund- und menschenrechtsverletzende Vorgehen der Polizei ist Teil und Ausdruck des institutionellen Rassismus in Deutschland. Doch dieser wird nach wie vor geleugnet.
Eine Diskussion über institutionellen Rassismus ist deshalb mehr als notwendig. Verschiedene Initiativen widmen sich dem Themenkomplex „Racial Profiling“. Im Folgenden werden drei kurz vorgestellt.
Die Kampagne „Im rassistischen Raster - Racial Profiling stoppen!“ des Multikulturellen Zentrum Triers, macht auf die Problematik verdachtsunabhängiger Kontrollen bei Personen „nichtdeutschen Aussehens“ aufmerksam. Flüchtlinge trifft dieses Vorgehen besonders hart - sie sind aufgrund ihrer Erlebnisse oft stark traumatisiert. In Deutschland hoffen sie auf Schutz und bessere Lebensbedingungen, werden hier aber mit Ausgrenzung konfrontiert. Die Kampagne fordert deshalb ein generelles gesetzliches Verbot von rassistischen Polizeikontrollen. Mit Hilfe der Amadeu Antonio Stiftung wurde eine aufklärende Veranstaltungsreihe organisiert. Das Problem des institutionellen Rassismus sollte verstärkt in die Öffentlichkeit getragen werden. Auch ein interaktives Straßentheater war Teil des Projekts. „Die Aktion war ein gelungener Auftakt für die Kampagne und erhielt sehr viel positive Resonanz“, so der Pressesprecher der Kampagne Fabian Jellonek.
Der Ariba e.V. begleitet seit Jahren mit seiner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) das Thema und bietet Betroffenen kostenlose Beratungen sowie psychologische Betreuung an. Der Verein bündelt seine Kompetenzen und stellt den Opfern bei Bedarf auch einen Rechtsbeistand, der sie in juristischen Fragen informiert und vertritt. Häufig erstatten Opfer von rassistischen Kontrollen keine Anzeige. Sei es aus mangelnden Sprachkenntnissen oder aus Angst vor den Behörden. Der Verein veranstaltete u.a. eine Tagung, bei der es unter dem Motto „Racial Profiling - The Colour of guilt and innocence - Reloaded“ das Ziel war, die meist ehrenamtlichen Akteure noch besser zu vernetzen. Auch eine Weiterbildung stand auf dem Programm. Die Kampagne widmet sich, als eine der wenigen, kontinuierlich dem Thema und benennt das Problem Rassismus als solches.
Im Februar 2012 urteilte das Koblenzer Verwaltungsgericht, dass Polizeikontrollen aufgrund äußerer Merkmale, wie der Hautfarbe, rechtens seien. Ein Widerspruch zu Artikel 3 des Grundgesetztes, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, findet das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG). Das BUG begleitete und dokumentierte den Berufungsprozess.
Von Diana Buhe