Die Leistungen für Asylbewerber liegen bis zu 47% unter dem Hartz-IV-Regelsatz, also bis zu 47% unter dem Existenzminimum. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dies nun für menschenunwürdig erklärt. Die Flüchtlinge in Deutschland leiden jedoch nicht nur an der mangelnden Versorgung - sie bekommen auch den unverhohlenen Rassismus der Gesellschaft zu spüren.