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Seelenfrieden für die Opfer?

Für die Opfer, die Familienangehörigen der 10 durch den NSU Ermordeten, beginnt am 17. April vor dem OLG München eine neue Phase ihrer Leidensgeschichte.

Von Georg von Grote, zuerst erschienen auf freitag.de

Für die Opfer, die Familienangehörigen der 10 durch den NSU Ermordeten, beginnt am 17. April vor dem OLG München eine neue Phase ihrer Leidensgeschichte. Standen sie doch alle kurz nach den jeweiligen Taten mehr oder minder selbst unter Generalverdacht und wenn es auch nur darum ging, dass ihre Väter, Söhne Brüder krimineller Machenschaften verdächtigt wurden und Opfer dieser internen Auseinandersetzungen seien. Ein Verdacht, der lange aufrecht erhalten wurde, die Überlebenden in Selbstzweifel schickte, bis endlich auch den letzten Zweiflern bei Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten, aber auch in der Politik und selbstverständlich in der Öffentlichkeit klar wurde, dass diese Menschen Opfer einer unvorstellbaren Mordserie wurden, ausgelöst und vollzogen durch abgrundtiefen Rassismus und Fremdenhass.

Ob das, was diesen Familienangehörigen angetan wurde, jemals wieder gut zu machen ist, mag bezweifelt werden, die Politik, wie auch die ermittelnden Behörden haben bis in die obersten Spitzen hinein jedenfalls auf ganzer Linie versagt.

Ab 17. April allerdings wird sich das für viele von ihnen ändern, denn sie sind Teil des Gerichtsverfahrens. Nicht nur passiver Teil, sondern aktiv als Nebenkläger. Sie stehen sozusagen, so will es unser Rechtssystem, auf gleicher Höhe mit der Staatsanwaltschaft, können Verfahrensanträge stellen, Beweisanträge, Zeugen vernehmen und am Schluss des Prozesses auch plädieren.

Es wird für viele nicht leicht werden, kommen doch alle Erinnerungen wieder hoch. Nur dieses Mal sind sie nicht nur Zuschauer, sondern Ankläger. Ein psychologischer Nebeneffekt der Nebenklage, den man nicht unterbewerten sollte.

Auch wenn die mutmaßlichen Täter, die die jeweiligen tödlichen Schüsse abgaben, nicht mehr vor Gericht gestellt werden können, dürfte es für die Familienangehörigen doch eine gewisse Genugtuung darstellen, zumindest die, die maßgeblich an den Taten beteiligt gewesen sein sollen, nun endlich für ihre Taten der Gerechtigkeit zuführen zu können.

Nur dahin führt ein langer, beschwerlicher und komplizierter Weg, den das Gericht und die Verfahrensbeteiligten bis tief in das nächste Jahr hinein beschreiten müssen. Und das Ergebnis ist derzeit nicht absehbar.

Der sogenannte Staatsschutzsenat des OLG München ist deshalb für dieses Verfahren zuständig, weil fünf dieser Morde in Bayern verübt wurden, also der Hauptanteil dieser Taten im Zuständigkeitsbereich des OLG München liegt. Die jeweilige Zuständigkeit der Gerichte ist im deutschen Rechtssystem klar geregelt und soll vor allem auch verhindern, dass bei der Auswahl der Richter und der Gerichte manipuliert werden kann. Der Staatsschutzsenat im besonderen ist deshalb zuständig, weil den Angeklagten zum einen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird und die Taten einen unverkennbar rechtsextremistischen Hintergrund haben.

Wer sind die Angeklagten?

Beate Zschäpe: Die einzige, die wegen Mittäterschaft angeklagt wurde und zwar wegen Mittäterschaft an den 10 Morden, an diversen Raubüberfällen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchtem Mord, Sprengstoffanschlägen, Brandstiftung in einem besonders schweren Fall. Zugleich halten viele sie für den eigentlichen Kopf der Bande und diejenige, die alle Fäden in der Hand hatte. Seit 8. November 2011 in Untersuchungshaft.

Ralf Wohlleben: Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen. Er soll die Tatwaffe besorgt haben und dem NSU die nötigen Geldmittel verschafft haben. Seit 29. November 2011 in Untersuchungshaft.

André E.: Angeklagt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum Raub und Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag. Zudem soll er jahrelang den NSU bei der Anmietung von Wohnungen und Fahrzeugen unterstützt haben. Am 14. Juni aus der Untersuchungshaft entlassen.

Holger G.: Angeklagt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. Er soll insbesondere durch Zurverfügungstellung seiner Ausweispapiere dafür gesorgt haben, dass der NSU verdeckt agieren konnte. Zudem soll er eine Tatwaffe transportiert haben. Seit 25. Mai 2012 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Carsten S.: Angeklagt wegen Mord in neun Fällen. Er soll mit dem Geld Ralf Wohllebens die Tatwaffe besorgt und an den NSU in Chemnitz geliefert haben. Seit 29. Mai 2012 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Carsten S. und Holger G. sind die einzigen, die im Vorfeld schon umfassende Geständnisse bezüglich der ihnen zur Last gelegten Tatbeteiligungen abgegeben haben und wurden deshalb auch aus der U-Haft entlassen. Es ist aber davon auszugehen, dass die restlichen Angeklagten sich während des Prozesses in Schweigen hüllen werden.

Für das Gericht, bestehend aus dem 6. Senat des OLG München, zusammengesetzt aus VRiOLG Manfred Götzl, 4 weiteren hauptamtlichen Richtern am OLG München, sowie 2 Ersatzrichtern, die an jedem Prozesstag teilnehmen müssen um im Krankheitsfall einen der anderen Richter ersetzen zu können und die anderen Verfahrensbeteiligten, bestehend aus Staatsanwaltschaft, 71 Nebenklägern, nebst deren 49 Anwälten, sowie den Angeklagten und deren Verteidiger beginnt nun langer, zäher Weg der Beweisaufnahme. Denn jeder einzelne Tatvorwurf muss den Angeklagten nachgewiesen werden und dabei muss auch die jeweilige Tatbeteiligung, also Beihilfe oder Mittäterschaft geklärt werden um zu einem abschließenden Urteil zu kommen.

Schwierig insoweit, als bekanntermaßen die Ermittlungen fehlgeleitet, verschleppt, verschlampt und torpediert wurden. Wichtige Ermittlungsergebnisse wurden aus Fahrlässigkeit oder ganz gezielt zur Vertuschung der Rolle der Nachrichtendienste wie Verfassungsschutz, BND und MAD vernichtet, selbst dann noch, als längst die Anweisungen erteilt wurden, diese Akten und Unterlagen zu archivieren. Das Gericht muss nun in mühseliger Kleinarbeit all diese Beweise wieder ans Tageslicht fördern, die sich auf die Tatbeteiligung der Angeklagten beziehen. Das Gericht wird es mit Zeugen zu tun haben, deren Erinnerungsvermögen löchrig sein wird, Zeugen, die, wie bei Mitarbeitern der Nachrichtendienste meist üblich, keine Aussagegenehmigung erhalten und Zeugen, die, wie im Falle des Zeugen „Primus“ von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können, weil gegen sie ermittelt wird und sie sich nicht selbst belasten müssen.

Der 6. Senat ist im Prinzip mit einer fast unlösbaren Aufgabe konfrontiert, zumal die Erwartungen an ihn extrem hoch sind. Erwartungen, die dieser Senat weder erfüllen kann, noch erfüllen will. Es ist nicht seine primäre Aufgabe, all das, was in den Jahren zuvor an Ermittlungsarbeit fehl gelaufen ist, was verschlampt und was vertuscht wurde, in diesem Prozess zu klären. Das Gericht hat nicht die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Die politische Aufarbeitung der NSU-Affäre und die Lehren daraus zu ziehen, obliegt anderen. Wer das vom OLG München erwartet, dem dürfte sehr schnell dämmern, dass er sich in der falschen Verhandlung befindet. In diesem Prozess geht es um die Tatbeteiligung der Angeklagten und nur um die.

Und soweit ist dieser Prozess in guten Händen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ist kein Anfänger. Sondern ein akribisch arbeitender Richter, dem man nachsagt, dass er von der Wahrheit fast schon besessen sei. Er gilt in den einschlägigen Kreisen als ein „harter Hund“, aber absolut fair. Ein Mann der ständig hinterfragt, der sich kein X für ein U vormachen lässt, der sehr direkt und konkret werden kann, wenn er das Gefühl hat, ein Zeuge oder Angeklagter glaube ihn hinters Licht führen zu können und der auch keine Hemmungen hat, einen Zeugen direkt vom Zeugenstuhl in die Untersuchungshaft abführen zu lassen, wenn dieser glaubt, ihn schamlos belügen zu können. Und vor allem hat er den Ruf, politischen Einflussnahmen auf seine Prozesse absolut unzugänglich zu sein. Dieser Mann nimmt seine richterliche Unabhängigkeit ernst.

Was bedeutet das für die Opfer, die Familienangehörigen, die sich entschlossen haben, diesem Prozess als Nebenkläger beizuwohnen und an jedem Verhandlungstag denjenigen ins Gesicht schauen zu müssen, die verantwortlich für ihr Leid sind.

Sie werden zum ersten Mal bei diesem Vorsitzenden das Gefühl haben, ernst genommen zu werden. Sie werden von diesem Gericht nicht, wie bisher von Politikern mit Mitleidsbekundungen überhäuft werden, sondern sie werden auf Augenhöhe mit denen sein, die die Wahrheit suchen und Gerechtigkeit, soweit es in ihren Möglichkeiten steht. Ein Gefühl und eine Bestätigung, die nicht unterschätzt werden darf.
 

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