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NSU-Prozess: Der Tunnelblick der Bundesanwaltschaft

Vor dem Münchner Oberlandesgericht bekämpfen sich Ankläger und Nebenkläger. Die einen wollen harte Urteile, die anderen die ganze Wahrheit.

Von Michael Kraske

Es war nur eine Randnotiz beim NSU-Prozess, deren Brisanz die meisten Medien schlicht ignorierten. Der Journalist Thomas Moser machte kürzlich öffentlich, was nach dem Willen der Bundesanwaltschaft hinter verschlossenen Türen bleiben sollte: Demnach hatten gleich vier Bundesanwälte ausgewählte Journalisten zum Hintergrundgespräch gebeten. Moser selbst war nicht dabei, über den Inhalt hätten ihm anschließend Kollegen berichtet. Nach Darstellung Mosers sei es den Bundesanwälten in der vertraulichen Runde vor allem darum gegangen, unliebsame Medienberichte als unsachlich und unredlich abzustempeln. Darüber hinaus sei der Nebenklageanwalt Yavuz Narin persönlich diskreditiert worden.

Kungelrunden mit exklusiven Informationen sind journalistischer Alltag. Sie dienen dazu, Appetithappen auszuwerfen und sich damit Kontrolle zu erkaufen. Was mal mehr, mal weniger gut gelingt. Wenn die Darstellung Mosers zutrifft, dann versuchen die staatlichen Ankläger im NSU-Prozess jedoch über selektive Vertraulichkeit hinaus aggressiv, gegen begründete Zweifel die Deutungshoheit über den gesamten Komplex herzustellen. Mehr noch: Sie versuchten, gezielt Einfluss auf die Art der Berichterstattung zu nehmen und kritische Verfahrens-Beteiligte zu beschädigen. Moser prangert an: „Wenn die Bundesanwaltschaft sich über Medien beschwert und über einen Opferanwalt herzieht, ist das nicht mehr ihre Zuständigkeit.“

Der von Moser erhobene Manipulationsvorwurf hat damit zu tun, dass immer neue Fakten und Hinweise die offizielle Version der Anklage erschüttern. Die Bundesanwaltschaft hat sich in ihrer Anklage darauf festgelegt, dass das so genannte „Terror-Trio“ nahezu allein agierte. „Deren wahre Identität und terroristische Zielsetzung war nur einem eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern und Gehilfen bekannt. Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen nicht ergeben“, so die Bundesanwaltschaft zu Prozessbeginn. An dieser Linie hält sie bis heute fest.

Opferanwalt Yavuz Narin, der die Angehörigen des am 15. Juni 2005 in München ermordeten Theodoros Boulgarides vertritt, hält dagegen: „Jeder Eingeweihte weiß, dass das Trio engste Verflechtungen mit dem Blood & Honour-Netzwerk hatte, mit Waffen und Geldmitteln versorgt wurde, auf die Logistik zurückgreifen konnte und Unterschlupf fand.“ In der Tat: In Chemnitz zum Beispiel bereitete das sächsische Personal des Blood & Honour-Netzwerks um Jan W. nicht nur den Weg in den Untergrund, sondern leistete vielfältige Hilfe, ohne die das Leben in der Illegalität kaum denkbar gewesen wäre. Narin kritisiert öffentlich, die Bundesanwaltschaft versuche, das Verfahren im Sinne einer vorherrschenden Staatsdoktrin abzuhandeln. Danach dürfe es nur Einzeltäter geben, nicht aber gewalttätige rechtsextremistische Strukturen.

Nur ein Terror-Trio? Eine intellektuelle Beleidigung!

Man muss kein Verschwörungstheoretiker oder Spinner sein, um die These vom weitgehend allein agierenden Terror-Trio anzuzweifeln. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten hat im vergangenen Oktober bemerkenswert deutlich Stellung bezogen: „Wir gehören zu den wenigen, die nicht auf der Linie der Bundesanwaltschaft die 3-Täter-These mit noch wenigen Unterstützern, die auf der Anklagebank in München sitzen, vertreten.“ Die organisierten Polizeibeamten kritisieren ein publizistisches Einschwenken auf diese offizielle Täter-Theorie: „Das widerspricht jeder Analyse der bekannt gewordenen Fakten und Zusammenhänge. Ja, es stellt für jeden vernünftig denkenden Menschen, der sich mit den Abläufen beschäftigt hat, eine intellektuelle Beleidigung dar.“

Beim Münchner NSU-Prozess zeichnet sich seit einiger Zeit ein unvereinbarer Konflikt zwischen staatlichen Anklägern und Nebenklagevertretern ab. Während die Bundesanwälte alles daran setzen, im Sinne der Anklage die Schuld von Zschäpe, Wohlleben und den Mitangeklagten nachzuweisen, um das höchst mögliche Strafmaß zu erreichen, drängen einige der Opferanwälte verstärkt darauf, alle Morde und deren Hintergründe umfassend aufzuklären, auf die Gefahr hin, dass die einzige Überlebende des „Terror-Trios“, Beate Zschäpe, am Ende sogar entlastet wird.

Der emeritierte Berliner Politikwissenschaftler Hajo Funke, der sowohl den NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss intensiv verfolgt hat als auch den Prozess in München, berichtet von einem denkwürdigen Gespräch, das er am Rande einer Tagung mit einem Vertreter der Bundesanwaltschaft geführt habe. Dabei habe er, Funke, gefragt, ob die Ankläger nicht zu den Morden von Kassel (Halit Yozgat, Internetcafé d. Verfasser) und Heilbronn (an der Polizistin Michèle Kiesewetter d. Verfasser) weiter ermitteln müssten. Darauf hin habe der Bundesanwalt sinngemäß geantwortet: Wenn man die Problematik der V-Leute mit rein nähme, wäre das ein Fass ohne Boden. Funke hatte zuvor gar nicht nach V-Leuten gefragt. Die Anekdote, die Funke bei einer Podiums-Diskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung öffentlich machte, nährt die Vermutung, dass neben dem Beschleunigungsgebot, das die Anklagebehörde immer wieder anführt, um die eigene Arbeit zu rechtfertigen, auch ganz andere Motive den Fortgang der NSU-Ermittlungen bestimmt haben.

Der Verfassungsschützer im Internetcafé – wirklich nichts gehört und gesehen?

Während der Prozess im Modus juristischer Detailarbeit fortgesetzt wird, wird offenkundig, dass diverse Tatkomplexe noch längst nicht umfassend aufgeklärt sind. Ein Beispiel: Der Mord an dem 21-Jährigen Türken Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel. Sowohl vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss als auch im Münchner Gerichtssaal hat der hessische Verfassungsschützer Andreas T., der zur Tatzeit im Internetcafé war, beteuert, nichts gesehen und gehört zu haben. Andere hörten ein tack, tack, tack – und T. will nichts gehört haben? Die Polizei hat T. seinerzeit als Tatverdächtigen behandelt und Telefonate abgehört. Aus einem Abhörprotokoll, das ein Gespräch von T. mit dem Verfassungsschutz-Kollegen F. wieder gibt, soll hervor gehen, dass Andreas T. der Polizei weniger gesagt hat als gegenüber seinem Vorgesetzten Lutz Irrgang. In dem abgehörten Telefonat rät der Kollege Andreas T., „so nah wie möglich an der Wahrheit“ zu bleiben und lobt ihn dafür, sich gegenüber Irrgang „nicht so restriktiv“ geäußert zu haben wie gegenüber den Ermittlern. Das legt den Schluss nahe, dass Andreas T. mehr weiß als er bislang zugibt.

Ein Kriminaldirektor äußerte im Bundestagsuntersuchungsausschuss die Vermutung, dass T. „nicht alles preisgab, was er hätte preisgeben können“. Der psychologische Dienst habe bis zuletzt vermutet, T. habe nicht alles erzählt. Er habe die Schussgeräusche hören und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Leiche sehen müssen. Andreas T. hat zu jener Zeit einen V-Mann aus der Nazi-Szene geführt, dessen Bedeutung er vor Gericht herunter gespielt hat. T. selbst soll nach ZDF-Recherchen Gast im Bistro „Scharfe Ecke“ in Reinhardshagen gewesen sein, in dem auch Uwe Mundlos sowie Aktivisten von Blood & Honour verkehrt hätten.

Andreas T. nannte zudem fragwürdige Gründe, warum er sich nach dem Mord nicht als Zeuge gemeldet habe. So habe er nach einem Blick auf seine Stempelkarte rekonstruiert, er müsse einen Tag vor der Tat im Internetcafé gewesen sein. Diese Version ist wenig glaubwürdig, weil T. offenbar einen Tag nach dem Besuch im Internetcafé ins verlängerte Wochenende startete. Eigentlich Hinweise und Merkwürdigkeiten genug, um verfahrensrelevant zu sein. Die Rechtsanwälte Basay, Lucas und Kienzle stellten Beweisanträge, die darauf abzielten, die umfangreiche Akte zu Andreas T. beizuziehen und somit allen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen. Bundesanwalt Herbert Diemer lehnte dies mit dem Hinweis darauf ab, dass die Akten bei der Bundesanwaltschaft eingesehen werden könnten. Was zunächst die absurde Folge hatte, dass T. ohne Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte vernommen werden musste.

Ignorieren die Ermittler wichtige Hinweise?

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verfügte schließlich, dass die Akte T. sehr wohl relevant für den Prozess ist. Bundesanwalt Herbert Diemer gibt an, man gehe seit August 2013 allen Hinweisen noch mal nach: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir keine ausreichende Tatsachengrundlage dafür, gegen T. den Vorwurf einer auch nur irgendwie gearteten Beteiligung an dieser Tat zu erheben.“ Die Opferanwälte werfen den Anklägern dagegen vor, den offenkundigen Widersprüchen und Ungereimtheiten nicht entschieden genug nachzugehen. „Die Bundesanwaltschaft will in diesem Fall die Aufklärung nicht leisten. Erklärungen werden abgegeben, das habe für die Schuldfrage keine Bedeutung. Da ist null Bemühen da“, so Anwalt Thomas Bliwier im ZDF. Tatsache ist, dass ohne hinreichende Aufklärung kein zweifelsfreier Schuldspruch erfolgen kann. „Die Frage stellt sich, ob sie sich hier raus halten wollen“, fragte Richter Götzl bei der Vernehmung den Zeugen Andreas T. Es sind diese offene Fragen, die den Eindruck vermitteln, dass längst nicht alle relevanten und brisanten Vorgänge ausermittelt wurden.

Anlass für die konspirative PR-Offensive der Anklagebehörde gegenüber ausgewählten Journalisten war offenbar ein Beitrag von Rainer Fromm und Elmar Theveßen im heute-journal über den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter. Darin zeigen die Autoren Phantombilder weiterer Verdächtiger, die von zahlreichen Zeugen in Tatortnähe gesehen worden sein sollen, einige mit blutverschmierten Händen. In den Ermittlungen hätten diese Bilder keine Rolle gespielt. Die gezeigten Phantombilder haben keine Ähnlichkeit mit bekannten Bildern von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, urteilt auch Politikwissenschaftler Hajo Funke. Die Entscheidung, die Phantombilder bei den Ermittlungen außen vor zu lassen, komme ihm „ideologisch“ und „nicht sachgerecht“ vor.

Funke hält die offizielle Deutung, bei der Tat handele es sich um eine Art „Zufallsmord“ für unglaubwürdig. Bundesanwalt Diemer erklärt in dem TV-Beitrag: „Wir haben keinerlei Hinweise auf weitere Personen vor Ort erhalten, die in die Straftat verstrickt sein könnten.“ Erstaunlich, zumal auch der schwer verletzte Kollege von Michèle Kiesewetter half, ein Phantombild eines Täters zu erstellen. Die Beamten lobten seine klare und konkrete Erinnerung, so Fromm und Theveßen. Auch die Person auf diesem Bild habe keine Ähnlichkeit mit Mundlos und Böhnhardt. Die Phantombilder und die Aussage des Bundesanwalts – wie passt das zusammen? Im Moment gar nicht.

Der rätselhafte Mord an Michèle Kiesewetter

Das sind nicht die einzigen offenen Fragen im Fall Kiesewetter. Wie passen jene Beamten und Kollegen der jungen Polizistin ins Bild, die Mitglieder der rechtsextremen Organisation „European White Knights of Ku-Klux-Klan“ (EWK-KKK) waren? Haben wirklich nur zwei Beamte bei den radikalen Rassisten mitgemacht, wie ein Zeuge vor Gericht ausführt? Oder trifft eine von der Nebenklage zitierte Presse-Aussage des Klan-Chefs zu, wonach dieser geplant habe, aufgrund der großen Nachfrage eine eigene Polizeiabteilung beim Ku-Klux-Klan aufzubauen? Hochbrisant auch der Aktenvermerk über die Aussage eines Kriminalhauptmeisters, der nach dem Mord von Heilbronn früh eine Vermutung äußerte, die am 77. Verhandlungstag in München publik wurde: „Meiner Meinung nach, auch wegen der Kaliber und der Pistolen, die ich aus den Medien kenne, dass die Türkenmorde da eine Rolle spielen.“ Was wusste der Beamte? Wie konnte er zu diesem Zeitpunkt eine Verbindung zu den noch unaufgeklärten Ceska-Morden ziehen, zumal Kiesewetter mit einer ganz anderen Waffe ermordet wurde? Wurde der Beamte später bedroht?

Opferanwälte beklagen, dass sie all diese relevanten und brisanten Hinweise, Widersprüche und Erkenntnisse nur gegen großen Widerstand der Bundesanwaltschaft und des Vorsitzenden Richters im Prozess ansprechen können. Prozessbeobachter beschreiben, wie Richter Manfred Götzl den Rechtsanwälten immer wieder rüde über den Mund fährt, sie unterbricht und ihre Ausführungen für irrelevant erklärt. In jedem Strafverfahren gibt die Ermittlungsakte den Weg der Verhandlung vor. Was nicht ermittelt wurde, aus welchen Gründen auch immer, kann in der Hauptverhandlung kaum noch berücksichtigt werden. Angesichts der ungewöhnlich großen Anzahl von Taten, Zeugen und Anwälten ist das Bestreben des Gerichts nachvollziehbar, nur das zu verfolgen, was vorliegt. Auf die Gefahr hin, wichtige Erkenntnisse zu missachten.

Der NSU-Komplex ist vielschichtig und uferlos, Kontakte von Akteuren und Handlungsstränge sind auf verwirrende Weise miteinander verwoben. Nicht mal die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse können auch nur annähernd alle relevanten Sachverhalte überblicken. Für die Bundesanwälte ergibt sich die Notwendigkeit, sich auf das Wesentliche und Machbare zu beschränken. Also justitiable Straftatbestände wie Beihilfe zum Mord. Denn selbst Beihilfe zu einer Terroristischen Vereinigung verjährt nach zehn Jahren. Viele Beihilfen und Kameradschaftsdienste für die untergetauchten NSU-Terroristen können aufgrund von Verjährungsfristen gar nicht mehr verurteilt werden. Gleichwohl muss ein Strafprozess die angeklagten Taten umfassend aufklären. Für kein Verfahren gilt das so sehr wie für dieses. Der Rechtsfrieden und unser Selbstverständnis als demokratischer Rechtsstaat stehen auf dem Spiel.

Zu komplex für die Medien

Journalisten sind immer gefährdet, manipuliert und vereinnahmt zu werden. Information gegen Gewogenheit ist ein tradierter Tauschhandel. Exklusive Zugänge verleiten mitunter zu fragwürdigen Positionen. Auch in der Süddeutschen Zeitung durfte sich der Verfassungsschützer Andreas T. als leidendes Opfer stilisieren. Einige Medien präsentierten seine Geschichte wie eine letzte Wahrheit, die allein schon dadurch glaubwürdig erschien, weil der späte Zeuge dem entsprechenden Journalisten Zugang gewährte. Befremdlich auch das anbiedernde Magazin-Porträt über Bundesanwälte zu Prozessbeginn, das die geradezu unmenschlichen und beziehungsgefährdenden Anstrengungen der Ankläger beschrieb, in diesem Mammut-Verfahren überhaupt eine Anklage auf die Beine zu stellen.

Wir müssen selbstkritisch einräumen, dass wir den Nationalsozialistischen Untergrund nach den gleichen Branchenregeln abhandeln wie jedes andere Thema auch. Drama und Personalisierung sind wichtiger als Analyse. Unübersichtliche und intransparente Systeme wie Verfassungsschutz, LKA, BKA, NSU, Thüringer Heimatschutz, Blood & Honour und militante Kameradschaftsszene lassen sich nur schlecht mit den journalistischen Vorgaben nach Zuspitzung, Vereinfachung und Personalisierung sinnvoll in Beziehung setzen. Die schiere Fülle an Informationen verhindert für uns Gelegenheits-Rechercheure auch nur zu einem ungefähren Gesamtbild zu kommen.

Das nahe und dichte Porträt über einen einzigen Protagonisten kann erhellend sein, aber wie was und wer zusammenhängt ist viel wichtiger. Ja, wir müssen auch versuchen, die wichtigen Köpfe zu verstehen, aber wir brauchen vor allem ein Verständnis vom System und den Strukturen, die den rechten Terror trugen und begünstigten. Es gibt nur noch ganz wenige Kollegen, die kontinuierlich am NSU-Komplex arbeiten: die Prozess-Beobachter in München, die Chronisten des Thüringer Untersuchungsausschusses, dazu noch eine Handvoll investigativer Kollegen. Viele Redaktionen, die sich zwei Jahre lang exklusive NSU-Rechercheure gegönnt haben, ziehen ihre NSU-Experten nach und nach ab und gliedern sie wieder ins Alltagsgeschäft ein. Der Münchner Kampf um die Deutungshoheit in Sachen NSU fällt also in eine Phase eines fortschreitenden Aufmerksamkeitsdefizits.

Begründete Zweifel sind keine Verschwörungstheorien

Nach unzähligen NSU-Berichten haben sowohl Redakteure als auch Leser und Fernsehzuschauer das Gefühl, so langsam sei doch alles gesagt und geschrieben und gesendet über die Nazi-Terroristen. Dass vom Staat bezahlte V-Leute ihre Finger im Spiel hatten, gilt längst als ausgemacht. Wie genau, ist gar nicht mehr so wichtig. Das Verblüffende ist, dass nach all den Reportagen und Dokumentationen und Ausschussberichten die großen Fragen weiter unbeantwortet sind: Wie viele Helfer hatten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe? Mordeten die Uwes allein oder halfen lokale Unterstützer? Haben die Behörden das Trio wirklich aus dem Blick verloren, obwohl es von V-Leuten umstellt war? Haben staatliche Behörden von den Morden gewusst? Haben V-Leute geholfen zu morden oder Morde vorzubereiten? Noch sind wir in dem Stadium, die richtigen Fragen zu stellen, nicht abschließende Antworten zu geben.

Es ist eine beliebte Strategie, jede Abweichung von der offiziell vertretenen Terror-Trio-These als Verschwörungstheorie zu denunzieren. Auch beim Prozess in München fällt das Wort bisweilen. Als Totschlagargument und Maulstopfer. Verschwörungstheorien basieren auf faktenfreien Spekulationen und haltlosen Vermutungen. Sie reimen sich einen unbewiesenen Ablauf zusammen. Akribische Ermittlungen und der kritische Umgang mit Widersprüchen sind das Gegenteil davon. Es ist unredlich, Fakten auszublenden, nur weil sie nicht in das offizielle Anklagebild passen.

CDU und SPD haben ein gemeinsames Interesse, das Thema NSU zu den noch nicht geschredderten Akten zu legen. Die ehemalige SPD-Obfrau des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Eva Högl, bekundete, es sei auch im Interesse der Angehörigen, zu einem Ende zu kommen. Dem widersprechen Opferanwälte vehement. Für Eva Högl war der Ausschuss ein Sprungbrett, das sie zur stellvertretenden Fraktionschefin befördert hat. Das ist kein Vorwurf, sondern nüchterne Bilanz. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hat viel erreicht, aber da, wo es um Schuld, systematische Fehler und Sabotage staatlicher Akteure ging, war Schluss. Politische Befürworter eines zweiten Ausschusses sind nicht wahrnehmbar.

Historisches Déjà-vu

Wenn es eine Lehre aus dem NSU-Komplex gibt, dann die, dass blindes Vertrauen in staatliches Handeln demokratiegefährdend ist. Wahrhaftigkeit und umfassende Aufklärung sind keine Selbstläufer, sondern müssen erstritten werden. Es ist eine Illusion zu glauben, allein die Größe eines Skandals und das Aufmerksamkeitslevel bei dessen Ausbruch garantiere, dass alles seinen rechtsstaatlichen und demokratischen Gang geht.

Derzeit läuft in den Kinos die Verfilmung der Geschichte des Journalisten Ulrich Chaussy an. Über Jahre versuchte der Radioreporter zu beweisen, dass die offizielle Version vom verirrten Einzeltäter Gundolf Köhler, der allein für das Attentat auf das Münchner Oktoberfest im September 1980 verantwortlich gewesen sein soll, eine staatlich lancierte Lüge sei. Im Film wird gezeigt, wie ein Polizeikommando die WG von Chaussy stürmt. Dem Reporter wurde vorgeworfen, einer kriminellen Vereinigung anzugehören. Der unbequeme Journalist wurde wie ein Staatsfeind behandelt, weil er die politisch verordnete Wahrheit in Frage gestellt hatte. Bis heute ahnen wir, dass da irgendwas mit der Wehrsportgruppe Hoffmann war. Aber was genau? Keine Ahnung. Geschichte kann sich wiederholen. Die gesellschaftliche Versuchung, an versprengte Einzeltäter zu glauben, ist verlockend.

Michael Kraske arbeitet als Journalist und Buchautor in Leipzig. Von ihm erschien u. a. „Und morgen das ganze Land – Neue Nazis, befreite Zonen und die tägliche Angst; ein Insiderbericht“. Er schreibt Reportagen und Porträts für Magazine und Tageszeitungen wie stern, Geo, Die Zeit, Merian, Reader´s Digest, Stuttgarter Zeitung, Sächsische Zeitung.
Michael Kraskes Artikel ist zuerst erschienen auf www.debattiersalon.de

Foto: © Screenshot tagesschau

War der NSU ein "Terror-Trio"? So stellt es zumindest die Bundesanwaltschaft dar. Sie sieht in Beate Zschäpe die einzige Überlebende des Trios. © Screenshot Tagesschau vom 06. Mai 2013