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Collegium Humanum verboten

Das "Collegium Humanum", ein Schulungszentrum in Vlotho, das als Knotenpunkt im Netzwerk deutscher Holocaust-Leugner gilt, ist offensichtlich als gemeinnützig anerkannt, berichtete MUT Anfang Februar. Jetzt ist der extrem rechte Verein vom Bundesinnenminister verboten worden.

Seit den frühen Morgenstunden des 07. Mai 2008 führt die Polizeit bundesweit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in etwa 30 Objekten des "Collegium Humanum" durch, denn der Verein ist einschließlich zwei seiner Teilorganisationen durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verboten worden.

Nach Paragraph 3 des Vereinsgesetzes verstoßen das Collegium Humanum sowie seine Teilorganisationen "Bauernhilfe e.V." und den "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" gegen geltendes Recht, da sie mit der fortwährenden Leugnung des Holocaust gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.


Zur Vorgeschichte des Verbots

Die Innen- und Finanzminister der Bundesländer hatten im Dezember 2007 angekündigt, die Förderung von rechtsextremen Vereinen und Stiftungen überprüfen und gegenfalls beenden zu wollen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kommentierte dieses Vorhaben mit den Worten, er könne sich nicht vorstellen, dass es überhaupt rechtsextreme Vereine gäbe, die als gemeinnützig anerkannt sind. Ein Irrtum. Denn wie sich durch Recherchen zeigte, war zu diesem Zeitpunkt offenbar ausgerechnet ein Verein, der als Knotenpunkt im Netzwerk der deutschen Holocaust-Leugner gilt, als gemeinnützig anerkannt und durfte Spendenquittungen ausstellen sowie die Körperschaftssteuer sein lassen: das "Collegium Humanum" in Vlotho. Laut einem "Focus-" Bericht vom 24.02.2008 plante Innenminister Schäuble seit dieser Erkenntnis das Verbot. Kurios, dass der Anlauf dazu erst genommen wurde, nachdem die Gemeinnützigkeit des Vereins ruchbar geworden war.

Dass das Verbot so lange dauerte - diese politische Verantwortung für diese Peinlichkeit will natürlich niemand übernehmen. Das Innenministerium in NRW weist darauf hin, dass die Kollegen aus dem Finanzministerium für die Gemeinnützigkeit von Vereinen zuständig sei. Formal korrekt, doch sollten aus dem Innenministerium die entsprechenden Informationen an andere Fachressorts fließen, wenn es um extremistische Aktivitäten geht. Das Finanzministerium will sich lieber so gut wie gar nicht zu der Sache äußern, beruft sich auf das Steuergeheimnis. Außerdem schien in NRW die Meinung vorzuherrschen, das Collegium Humanum habe zwar schon seinen Hauptsitz im nordrheinwestfälischen Vlotho gehabt, doch die Holocaust-Leugner waren doch auch in Thüringen aktiv. Und in so einem Fall sei das Bundesinnenministerium zuständig.

Auch beim Bundesinnenministerium mochte man sich lange nicht zum Thema äußern - aus Rücksichtsnahme auf mögliche laufende Verbotsverfahren, hieß es kürzlich noch auf Anfrage. Deutlicher wurde hingegen der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy. Er sagte dieser Tage gegenüber dem Campus Radio Bielefeld, das Bundesinnenministerium prüfe ein Verbot des CH. Er habe "vor wenigen Tagen mit der Leitung des Innenministeriums in Berlin gesprochen", so Edathy, "sie prüfen das". Auch der Verfassungsschutz sammele noch einmal aktuelle Unterlagen. "Ich gehe davon aus, das nach dem Vereinsrecht ein Verbot ausgesprochen werden kann", so der SPD-Politiker weiter.


Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Das CH, gegründet im Jahr 1963, genoss bereits seit Jahren den Status der Gemeinnützigkeit, möglicherweise sogar seit Jahrzehnten. Für die Jahre 1999 bis 2001 und für 2002 bis 2004 liegen zwei Freistellungsbescheide des zuständigen Finanzamtes vor. Die Formulierungen darin lassen dem interessierten Leser die Kinnlade auf den Schreibtisch herunterrauschen. So heißt es:

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:

- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe.

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Körperschaft demnach berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Dieser amtliche Bescheid ist an Ursula Haverbeck adressiert, abgeschickt vom Finanzamt Herford. Das Collegium Humanum sowie die Familie Haverbeck sind seit Jahren für ihre Aktivitäten bekannt. Im Verfassungsschutzbericht für NRW aus dem Jahr 2003 heißt es beispielsweise:

Das 'Collegium Humanum' (CH) mit Sitz in Vlotho wurde 1963 von dem 1999 verstorbenen Werner Georg Haverbeck gegründet. [...] Das CH unterhält in Vlotho eine Bildungsstätte, die seit Jahrzehnten auch von Rechtsextremisten unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung genutzt wird. Neben wiederholten Treffen bekannter Neonazis aus dem ostwestfälischen Raum veranstaltete 2003 unter anderem der nationalrevolutionär ausgerichtete Intellektuellenzirkel 'Deutsches Kolleg' (DK) mit Horst Mahler als Referent diverse mehrtägige Seminare in Vlotho. Seit dem Tod von Werner Georg Haverbeck tritt seine Witwe Ursula Haverbeck-Wetzel zunehmend als Teilnehmerin und Referentin auf Veranstaltungen rechtsextremistischer Organisationen im gesamten Bundesgebiet in Erscheinung. [...] Daneben sind insbesondere verstärkte Kontakte von Haverbeck-Wetzel mit [Horst] Mahler beziehungsweise eine ideologische Annäherung Haverbeck-Wetzels an die Positionen des DK auffällig. Haverbeck-Wetzel und Mahler traten bei zahlreichen Veranstaltungen diverser rechtsextremistischer beziehungsweise einschlägiger Organisationen im gesamten Bundesgebiet gemeinsam auf.

Horst mahler und Ursula Haverbeck auf einer NPD-Demo in Nürnberg
Horst mahler und Ursula Haverbeck auf einer NPD-Demo in Nürnberg

Im Bericht für das Jahr 2004 heißt es:

So traten Haverbeck-Wetzel und Mahler (siehe Foto) anlässlich des Gedenkmarsches von Rudolf Heß am 21. August 2004 in Wunsiedel/Bayern als Redner auf [...]. Aufgrund der Beiträge in den Heften Nr. 5 und Nr. 6/2003 der 'Stimme des Gewissens' wurde Ursula Haverbeck-Wetzel vom Amtsgericht Bad Oeynhausen am 18. Juni 2004 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 • und der Schriftleiter zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 • verurteilt. Beide haben Rechtsmittel eingelegt. Haverbeck-Wetzel behauptet im Rahmen einer "Danksagung" an "Liebe Leser, Freunde, Förderer unserer Arbeit [...]

Ungeachtet oben genannter Verurteilungen finden in der Tagungsstätte des Vereins weiterhin Treffen mit bekannten Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet statt. Auch die Zeitschrift 'Stimme des Gewissens' enthält weiterhin revisionistische Beiträge.

Nazi-Schulungen - staatlich subventioniert?

Und über die Aktivitäten beim CH schrieb das Antifaschistische Infoblatt, Ausgabe 70:

So waren bei einem Balladenabend im März 2001, zu dem etwa 150 Besucher ins Collegium Humanum gekommen waren, die Rechtsrockmusiker Sleipnir aus Gütersloh und Nemesis aus Schottland zu hören. Etliche zeigten Hitlergrüße und Leiter der Veranstaltung war ein Angehöriger der kurz zuvor in der Bundesrepublik verbotenen Blood & Honour Bewegung. Auch die ostwestfälischen freien Kameradschaften nutzten das Haus nach einem Bericht der Broschüre »Stop Lifestyle of Hate« im April 2001 zu einem Seminar, mit dem die Bielefelder Kameradschaft unter Bernd Stehmann die Ausbildung von »Unterführern« bezweckte.

Konkret bedeutet dies, dass demnach die Nazi-Infrastruktur in dieser Region - durch staatliche Gelder subventioniert - mitaufgebaut wurde. Auch mit der NPD gab es eine Zusammenarbeit. So war für den 19. Januar 2008 eine Veranstaltung mit Dr. Olaf Rose im CH angekündigt. Rose ist in der NPD-Fraktion in Sachsen tätig.

CH bestätigt Status
Schon vor vielen Jahren hatten Journalisten über das Collegium Humanum und die mutmaßliche Anerkennung als gemeinnützig berichtet. In einer vorliegenden Email vom Dezember 2007 schrieb ein Mitarbeiter des CH, dass der Verein weiterhin Spendenbescheinigungen ausstellen könnte. Haverbeck-Wetzel bestätigte zudem gegenüber der Rheinischen Post, dass der Verein noch immer als gemeinnützig eingestuft sei. Die Frage bleibt, warum die Freistellung des CH so lange nicht gestoppt wurde. Doch wie schon beim jüngsten V-Mann-Skandal in NRW bleibt zu befürchten, dass es keine wirkliche Aufarbeitung geben wird.

CH konnte sich wohlmöglich auf Verbot vorbereiten

Das CH konnte aller Wahrscheinlichkeit nach in der Zwischenzeit in Ruhe das Vereinsvermögen auf andere Träger verteilen, sodass das beschlossene Verbot zumindest finanziell nicht schmerzlich sein wird. "Wenn man das Collegium Humanum verbieten würde, hätte man nur eine leere Hülle verboten", meinte Gerd Alt vom Verein "Argumente und Kultur gegen Rechts" gegenüber dem Vlothoer Anzeiger. In Form eines "Auffangvereins" sei längst vorgesorgt worden. Denn laut Alt spielten vier Vereine im "Collegium Humanum" eine Rolle, an die das Vermögen des Collegiums für den Fall eines Verbots überschrieben würde. Das Verbot der Teilorganisationen "Bauernhilfe e.V." und "Verein zur Rehabilitierung des wegen Bestreitens des Holocaust verfolgten" mag einen kleinen Erfolg in Bezug auf die Schwächung der Strukturen bedeuten.

Bernhard Wagner vom Vlothoer Bündniss gegen das "Collegium Humanum" stellt denn auch eine naheliegende Frage: "Was ist ein Verfassungsschutz wert, der nicht verhindert, dass die eigene Landesregierung zur Förderung der Holocaust-Leugner beiträgt?"

(Autor: Patrick Gensing/ Aktualisierung: Susanne Beyer)


Erstveröffentlichung 1.2.2008.
Fotos und weitere Informationen:
>klick

Mehr dazu im NPD-Blog

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de

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Schild Collegium Humanum