Sie sind hier

Acht Monate Haft für Hetzjagd in Mügeln


Sie jagten nach einem Volksfest Inder durch den sächsischen Ort Mügeln. Nun hat das Amtsgericht Oschatz einen der Anführer des Mobs ausgemacht - und ihn zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Ein gutes Vierteljahr nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln ist ein 23-Jähriger zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Oschatz sah es als erwiesen an, dass der Mügelner in der Nacht zum 19. August an der Hatz auf acht Inder beteiligt war. Der Angeklagte habe eine führende Rolle gespielt, sagte Richter Klaus Denk. Er habe sich der Volksverhetzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Das Urteil geht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gefordert.

Bei den Ausschreitungen am Rande eines Stadtfests hatte ein Mob aus rund 50 Menschen die Ausländer, die in eine Pizzeria geflüchtet waren, bedrängt und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt. Bei der Attacke wurden 14 Menschen verletzt, darunter alle Inder und zwei Polizisten.

Richter will Nachahmer abschrecken

Der Richter sah keinen Spielraum, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht werde derartige Übergriffe nicht dulden, betonte Denk. "Wenn wir das durchgehen lassen, ist das eine Einladung zum Tanz." Mögliche Nachahmer müssten abgeschreckt werden. Dies sei jedoch "kein politisches Urteil", aber eines, das zeigen soll, "dass man mit so etwas nicht davon kommen darf.". Für solche Handlungen dürfe es keine "Duldung und kein Verständnis geben", sagte Denk, "das sind wir dem Zusammenleben in diesem Land schuldig."

Die damalige Situation sei aufgeheizt und von Hass erfüllt gewesen. Es habe die Gefahr eines Pogroms bestanden. Nach Auffassung des Richters wurde Schlimmeres verhindert, weil die wenigen Polizisten vor Ort Zivilcourage gezeigt hätten und beherzt eingeschritten seien. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte, ein Baumaschinist, hatte vor Gericht eingeräumt, ein Gitter in die Scheibe der Pizzeria geworfen zu haben. Er bestritt jedoch, aus Fremdenhass gehandelt und fremdenfeindliche Parolen gerufen zu haben. "Die Emotionen kochten total hoch", sagte er. Als Grund für sein Handeln gab er an, sein Freund sei bei zuvor mit einem Messer verletzt worden. Zeugen sagten hingegen vor Gericht aus, dass es ausländerfeindliche Rufe gegeben habe, und die Inder bedrängt worden seien. Einige machten auch deutlich, dass der Angeklagte einer der Antreiber gewesen sei. "Ich bin sicher, dass er es war", sagte der indische Geschäftsführer der Pizzeria, Amarjit Singh. "Wir hatten Todesangst."

Opfer hat Erlebnisse noch nicht verarbeitet

Sein Zeugenbeistand, die Dresdner Anwältin Swantje Schmitz-Grubert, begrüßte das Urteil. "Das dürfte schon abschreckende Wirkung haben", sagte sie. Singh, der von der Opferberatung betreut werde, habe die Erlebnisse noch lange nicht verarbeitet. Es war das zweite Mal, dass sich das Amtsgericht Oschatz mit den Ausschreitungen befasste. In der vergangenen Woche hatte es einen 18- Jährigen nach Jugendstrafrecht zur Zahlung von 600 Euro verurteilt. In zwei Fällen wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren per Strafbefehl ohne Verhandlung abschließen und verhängte Geldstrafen von 1500 Euro und 2625 Euro. Ein 22-Jähriger legte jedoch Widerspruch ein. Über seinen Fall wird das Amtsgericht voraussichtlich Anfang Januar verhandeln.

Die Vorgänge im Festzelt, also vor den Ausschreitungen an der Pizzeria, sind dagegen weiter strittig. Die Staatsanwaltschaft wagte keine Prognose, wann auch dieser Komplex abgeschlossen werden kann. Bislang wird gegen acht Menschen wegen vollendeter oder versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt.


www.stern.de 4.12.2007  /  dpa-basistext / ddp-Foto: Frank D. im Gerichtssaal/hk

muegeln-frankd250_250.jpg

Frank D, einer der verurteilten Taeter aus Muegeln