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Auch Schülerzeitungen widmen sich zunehmend dem Thema Rechtsextremismus und einem möglichen NPD-Verbot. Nachfolgend ein engagiertes Pro & Contra aus der von MUT preisgekrönten Zeitung Martinshorn aus Halberstadt.
PRO - Von Eric Ruider
Großdeutsches Gehabe, Hetzkampagnen gegen Asylbewerber, Unterstützung von rechten Straßenschlägern – Eklats wie diese haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Viele Menschen fragen sich deshalb: Warum wurde die NPD noch nicht verboten? Diese Frage ist berechtigt. Sogar Holger Apfel, NPD-Fraktionsvorsitzender in Sachsen, gab bereits 1998 freimütig zu: "Wir von der NPD sind stolz darauf, dass wir alljährlich in den deutschen Verfassungsschutzberichten stehen und als vermeintlich verfassungsfeindlich gegenüber diesem System stehen. Jawohl, wir sind verfassungsfeindlich, wenn es darum geht, dieses System zu bekämpfen." Damit hat sich die Partei quasi selbst für ein Verbotsverfahren qualifiziert.
In den wenigen "Auftritten" von NPD-Politikern in deutschen Landtagen wird vor "Überfremdung des deutschen Staates" oder "Zersetzung der deutschen Kultur durch jüdisch-kommunistisches Gedankengut" gewarnt. Bei Schweigeminuten zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus verlassen die Fraktionsmitglieder fluchtartig den jeweiligen Sitzungssaal. Langfristig plant man sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe. Jedoch bleibt es nicht nur bei innenpolitischen Themen. Die NPD fordert offen die Rückverschiebung der deutsch-polnischen Grenze auf den Stand von 1937, das bedeutet, sie erkennt den heutigen souveränen Staat Polen nicht an.
Dazu ein O-Ton von Udo Voigt, Parteivorsitzender der NPD: "Über die deutsche Frage muss noch geredet werden. Breslau, Danzig, Königsberg und Stettin sind deutsche Städte wie Berlin. Wir müssen zusammenstehen und wenn wir es schaffen, das nationale Lager zu einigen, werden wir es schaffen, das deutsche Volk zu einigen. Und dann werden wir die Verräter hinwegfegen."
Spätestens hier werden Parallelen mit der NSDAP unter Adolf Hitler sichtbar, den die offensichtliche Nachfolgepartei als "großartigen deutschen Politiker" in den Geschichtsbüchern verewigen will. Und damit wäre ein Parteiverbot laut Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes angebracht, denn "Parteien, die [...] darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."
Man kann ebenfalls nicht verneinen, dass die NPD gewaltbereiten Neonazis Schutz bietet. Ein erster Schritt, um die rechtsextremistische Szene auszuhöhlen, ist daher das Parteiverbot. Den Neonazis wäre damit die politische Basis genommen, und die Organisation untereinander wäre deutlich erschwert. Darüber hinaus wäre die Präsentation der rechten Szene nach außen schwieriger. Unter der Flagge einer etablierten Partei lässt sich schließlich besser demonstrieren und Propaganda verteilen.
Dem extremen rechten Lager würde zudem die Vorzeigepartei bei den Landtags- und Bundestagswahlen fehlen. In diesem Zusammenhang würde die NPD auch keine Steuergelder mehr in Form von Wahlkampfkosten-Rückerstattungen kassieren. Nach Bundestagsangaben hat die NPD somit 2006 1,4 Millionen Euro erhalten, was insgesamt 40 % der gesamten Einnahmen der NPD ausmacht. Ein wichtiges Argument, denn wieso soll eine Partei, die die Demokratie abschaffen möchte, vom Staat auch noch belohnt werden?
CONTRA - Von Maria Bauer
Wie kann jemand auf die Idee kommen, nicht das sofortige Verbot der NPD zu fordern? Teilen diejenigen, die das nicht tun, etwa das rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Gedankengut dieser Partei? Ganz so einfach ist es nicht, wie die jüngste Debatte zu dem NPD-Verbot und zu anderen Themen, die mit der deutschen Vergangenheit zusammenhängen, zeigt. Immer wenn bei einer Diskussion so starke Emotionen wie (berechtigte) Wut und Unverständnis im Spiel sind, ist es schwer, diese Gefühle in den Hintergrund zu drängen und die Angelegenheit "mit kühlem Kopf" anzugehen.
Wie kritisch die Frage eines Parteiverbotes ist, zeigt schon die Tatsache, dass im Wesentlichen nur eine Partei verboten wurde, nämlich die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Jahre 1956. Viele sehen heute im Verbot der KPD einen Präzedenzfall für die Unterdrückung demokratischer Rechte und möchten eine Wiederholung unbedingt vermeiden. Ein wesentliches Merkmal der Demokratie ist, Meinungsfreiheit zu gewähren und auch feindlich gesinnten Kräften dieses Recht zuzusprechen.
Meiner Meinung nach besteht bei einem Verbot auch die Gefahr, dass sich die Gesellschaft zurücklehnt und glaubt, die Sache sei damit erledigt. Das rechtsextremistische Gedankengut verschwindet aber nicht mit einem Verbot, es bleibt in den Köpfen. Deshalb finde ich es gut und halte es für den richtigen Weg, wenn die Gesellschaft Mitglieder der NPD zunehmend ächtet und isoliert. So verweigern immer mehr Vereine, wie z.B. die freiwillige Feuerwehr und Sportvereine, Personen, die rechtsextrem orientiert sind, die Mitgliedschaft.
In einem Kommentar zum Grundgesetz hat ein Verfassungsrichter (das Bundesverfassungsgericht entscheidet über ein Parteiverbot) Folgendes geschrieben: "Im System einer freiheitlichen Demokratie ist das Parteiverbot ein Fremdkörper; die Beurteilung von Wert oder Unwert politischer Parteien sollte der politischen Entscheidung des Wählers überlassen werden, nicht der juristischen Entscheidung eines Gerichts." Ich finde, dass man dieser Aussage nur zustimmen und durch sein Wahlverhalten deutlich machen kann, dass solche Parteien in Deutschland keine Zukunft haben.
Beide Texte erschienen zuerst in der Schülerzeitung 'Das Martinshorn' des Gymnasiums Martineum in Halberstadt, der wir für die Erlaubnis zur Veröffentlichung beider Statements herzlich danken. Das Heft wurde 2008 mit dem Sonderpreis 'Medien mit Mut' im Schülerzeitungswettbewerb der Länder ausgezeichnet, den es auch 2009 wieder gibt.
Aufruf zum MUT-Schülerzeitungswettbewerb 2009
Mehr zum Thema NPD-Verbot und wehrhafte Demokratie im MUT-Schwerpunkt auf bpb.de/rechtsextremismus
www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / Foto: Kulick