Jugendliche mit Duldung und Aufenthaltsgestattung haben nach § 25a eine Chance auf ein „Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche“, wenn sie die entsprechenden Erfolge in der Schule vorzeigen können. Die Bedingungen dieses Aufenthaltstitels gehen jedoch an der Lebensrealität vieler geflüchteter Jugendlicher vorbei und schaffen zusätzlichen Druck in der Schule. Lehrer sowie Mitschüler wissen oft wenig über die Lebenslagen junger Geflüchteter, können ihre Verantwortung und ihren Handlungsspielraum jedoch zugunsten der jungen Geflüchteten nutzen.