In Deutschland ist es nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches verboten, den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischer Juden öffentlich zu billigen, zu verharmlosen oder zu leugnen.
Wir sind Jugendliche und Erwachsene zwischen 15 und 45 Jahren aus der Oberlausitz im Dreiländereck Polen-Deutschland-Tschechien, die es satt haben, weiterhin allein und jeder mit eigenen Rezepten auf Situationen von zunehmender Resignation, Fremd
Als in der Bundesrepublik der sechziger Jahre die kurz zuvor angeworbenen "Gastarbeiter" auf die ersten Ressentiments der deutschen Bevölkerung stießen, wurde hierfür das in anderen Sprachen unbekannte Wort "Ausländerfeindlichkeit" erfunden.