02.09.2017 - 00:09, Tussenhausen
In der Zeit zwischen dem 02. und dem 05. September hat ein Unbekannter mit weißer Farbe ein Hakenkreuz und arabische Schriftzeichen auf die Außenwand einer Asylbewerberunterkunft im bayrischen Tussenhausen gesprüht.
In der Zeit zwischen dem 02. und dem 05. September hat ein Unbekannter mit weißer Farbe ein Hakenkreuz und arabische Schriftzeichen auf die Außenwand einer Asylbewerberunterkunft im bayrischen Tussenhausen gesprüht.
Ein pakistanischer Asylbewerber ist in der Nacht auf dem Weg zu seiner Unterkunft von unbekannten maskierten Tätern überfallen worden. Die Täter fuhren zunächst in einem Pickup-Truck mit hoher Geschwindigkeit auf den Asylbewerber zu, stiegen dann aus und schlugen ohne Vorwarnung auf ihn ein. Die Täter nahmen dem 30-jährigen Pakistaner im Anschluss Bargeld, ein Mobiltelefon und seinen Ausweis ab.
Durch den Alarm eines Rauchmelders wurden Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Säckingen auf ein brennendes Feuerzeug in einem Wohncontainer der Unterkunft aufmerksam. Durch das Feuerzeug entstand nur ein geringer Sachschaden durch Rußablagerungen. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Laut Angaben der Polizei Freiburg gibt es zwar keine Hinweise auf einen "fremdenfeindlichen Hintergrund", ein solcher könne jedoch auch nicht ausgeschlossen werden.
Am frühen Sonntagmorgen ist ein Feuer in einer Mülltonne im Keller einer Flüchtlingsunterkunft in Bremen-MItte ausgebrochen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Brandstiftung aus, hat jedoch keine Hinweise auf mögliche Täter oder ein Motiv. 14 der 50 Bewohner der Unterkunft mussten im Krankenhaus behandelt werden, die Unterkunft war erst im August 2017 wieder bewohnbar.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Der Fall wird nicht als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Der Fall wird nicht als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gefährlicher Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Fall wird nicht als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte” geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Sachbeschädigung an einer Asylunterkunft ermittelt. Sie ordnet den Fall jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” ein.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte” geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Sie ordnet den Fall jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” ein.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte” geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Sachbeschädigung an einer Asylunterkunft ermittelt. Sie ordnet den Fall jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” ein.