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Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 18/12263)
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Der Fall wird nicht als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.