Ein 20-jähriger Syrer wurde zunächst in einer Straßenbahn von einer Frau beleidigt und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Als er daraufhin die Straßenbahn verließ, wurde er von der Frau und ihrem männlichen Begleiter verfolgt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung griff der Mann zu einer zerschlagenen Flasche und verletzte den Syrer damit im Gesicht. Die Polizei konnte beide Täter*innen fassen.
Mehrere Männer in bayrischen Trachten haben in den frühen Morgenstunden vor einer Diskothek einen 19-jährigen afghanischen Asylbewerber attackiert. Sie haben den 19-Jährigen zunächst verbal attackiert, dann griffen drei der Männer ihn auch körperlich an. Dabei wurdem dem Asylbewerber mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Nachdem er blutend zu Boden ging, traten ihm die Männer noch in den Brustbereich. Umstehende Personen sollen nicht eingegriffen, sondern über die Tat gelacht haben.Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.
Ein 43-jähriger Brandenburger hat am Abend auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes einen 24-jährigen syrischen Flüchtling mit einem Messer bedroht und versucht auf ihn einzustechen. Auch zwei deutsche Zeugen, die dem Syrer zur Hilfe kommen wollten, wurden von dem betrunkenen Täter bedroht. DIe Polizei ermittelt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gefährlicher Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Flüchtlingsunterstützer im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ohne örtlichen Zusammenhang zu einer Asylunterkunft ermittelt. Die Anzahl an Verletzten geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.