31.01.2017 - 00:01, Lauta
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt. Beide Vorfälle werden als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion in vier Fällen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ermittelt. Alle Vorfälle werden als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.