13.02.2017 - 00:02, Schwerin
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Sachbeschädigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion in drei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt. Alle Vorfälle werden als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion in drei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt. Alle Vorfälle werden als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.