Im Dezember 2013 verkündete ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, dass die Prüfung von 3.300 unaufgeklärten Tötungsdelikten in 746 Fällen „Anhaltspunkte“ für ein mögliches rechtsextremes Tatmotiv ergab. Das sächsische Innenministerium untersuchte für sein Bundesland nun 190 dieser Fälle. Demnach hat sich in zwei der 190 Fälle der Verdacht eines rechtsextremen Tatmotivs laut Staatsminister erhärtet.