Heute verhandelte das Dresdner Verwaltungsgericht die Klage des „Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V.“ (AKuBiZ) gegen die sogenannte Extremismusklausel. Das Urteil ist ein erster Teilerfolg und hat einen hohen Symbolwert für zivilgesellschaftliches Engagement in Deutschland, ist es doch bundesweit die erste Klage gegen diesen Bekenntniszwang.