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Die Grenzlinie zwischen Demokratie und Extremismus ist nicht immer leicht zu bestimmen, denn der Übergang ist oftmals fließend. Zu diesem Zweck kennt das Amtsdeutsch etwa des Verfassungsschutzes den Begriff "Radikalismus". Er markiert die Grenzzonen zwischen dem Extremismus, der die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt, und den Kräften, die sich noch innerhalb dieser Ordnung bewegen.
Sowohl der Rechts- als auch der Linksradikalismus sind also noch dem verfassungskonformen Spektrum zuzurechnen. Rechts- und Linksradikalismus werden zu entgegengesetzten Endpunkten eines Kontinuums, dessen Zentrum der demokratische Sektor bildet. Aus diesem demokratischen Konsens fallen Links- und Rechtsextremismus heraus.
Die Bezeichnung der Grauzone zwischen Demokratie und Extremismus als "radikal" kann juristischen Differenzierungen dienen, zum Beispiel bei der Frage, ob die sich national-konservativ gebärdenden Republikaner mit ihren rassistischen Parolen noch im demokratischen Spektrum liegen oder nicht.
Bulletin 1/2002: Rechtsextremismus heute - Eine Einführung in Denkwelten, Erscheinungsformen und Gegenstrategien. ZDK