Obwohl das Problembewusstsein für ethnische Diskriminierung in Deutschland noch immer schwach ausgeprägt erscheint, ist die Zahl staatlicher und nicht-staatlicher Antidiskriminierungsstellen in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Gegründet haben wir uns Anfang 1999 aufgrund erschreckend hoher Kommunalwahl-Ergebnisse rechter Parteien im Landkreis Sächsische Schweiz und einer zunehmenden Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen.
In Deutschland ist es nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches verboten, den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischer Juden öffentlich zu billigen, zu verharmlosen oder zu leugnen.