Manche Veranstalter schreiben inzwischen dezent unter Einladungen zu Gesprächsrunden oder Ausstellungen über Rechtsextremismus:
"Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von den Versammlungen ausgeschlossen."
Eine solche Formulierung macht es Hausherren in der Regel einfacher, Sicherheitspersonal oder im Notfall Polizei einzusetzen, um ungebetene Störer aus einer Veranstaltung zu entfernen. Aber es gibt auch die Möglichkeit, zu diskutieren und argumentativ Neonazis bloßzustellen, denen außer vordergründigen Parolen in der Regel Stoff zum Unterfüttern fehlt. Guten Rat für solche Fälle gibt diese Broschüre von Miteinander e.V. aus Magdeburg: DOWNLOAD HIER
Eine Kurzfassung hat die Bundeszentrale für politsche Bildung in Kooperation mit der MUT-Redaktion veröffentlicht: >klick