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für Engagement
Ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe auf und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen:
- Brandanschläge auf (bewohnte/ geplante/ im Bau befindliche) Asylunterkünfte oder Wohnungen von Geflüchteten
- "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, mutwillige Wasserschäden, rechte Schmierereien etc.)
- Körperverletzungen und die Zahl der Verletzten [1]
- Kundgebungen und Demonstrationen [2]
Einzelne Fälle tauchen in mehreren Kategorien auf, etwa wenn aus einer Demonstration heraus zu Angriffen auf Geflüchtete kommt.
Hier geht es zur Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle:
[1] Tätliche Übergriffe/ Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete bestätigt ist. Das Ausmaß an rassistischen und rechtsmotivierten Angriffen ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Chroniken verschiedener Beratungsstellen Auskunft:
→ Übersicht Beratungsstellen: http://www.opferfonds-cura.de/hilfe-fuer-betroffene/beratungsstellen
→ Webseite des Bundesverbands der Beratungsstellen: https://www.verband-brg.de/
→ Chronik rechter Übergriffe von netz-gegen-nazis: http://www.netz-gegen-nazis.de/category/lexikon/chronik
[2] Rechte Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Unterbringung oder allgemein gegen die Aufnahme von Geflüchteten können aufgrund des aktuellen Ausmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht angemeldet, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.).
Zuletzt aktualisiert: 22.02.2023
Unbekannte haben am Abend vor dem Bahnhof, der zurzeit als Notunterkunft für Asylsuchende dient, einen Kinderwagen angezündet. Der Brand konnte durch die Feuerwehr schnell gelöscht werden. Die Gebäudefront wurde durch den Ruß leicht verschmutzt. Es entstand geringer Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
Im Stadtteil Harthof sollen drei Jugendliche einen Anschlag auf eine im Bau befindliche Asylunterkunft begangen haben. Sie warfen zwei Molotov-Cocktails, die sich jedoch nicht entzündeten. Daraufhin sollen die drei Tatverdächtigen versucht haben, einen Heizungsschlauch anzuzünden. Als auch dies misslang, sollen die drei den Ermittlungen zufolge in der Nacht zum Samstag erneut versuchen, das Gebäude in Brand zu stecken.
Nachdem drei Jugendliche bereits am Abend versucht hatten, eine Asylunterkunft anzuzünden, machten sie sich in der Nacht erneut auf dem Weg zur Unterkunft. Auf dem Weg fielen die drei jedoch einer Polizeistreife auf. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass die Jugendlichen Steinschleudern, Glaskugeln und Material dabei hatten, mit dem sich Molotowcocktails bauen ließen. Obwohl die drei Jugendlichen bei einer Vernehmung ausgesagt haben sollen, mit dem Anschlag die Fertigstellung der Unterkunft zu verzögern, sehen die Ermittler keinen politischen Hintergrund. Die drei Jugendlichen sind Nachbarn und wohnen in der Nähe der geplanten Unterkunft. Bereits in den Wochen zuvor sollen Unbekannte Baumaschinen auf dem Gelände der Unterkunft mit Steinen beworfen haben.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen einer Beleidigung ermittelt und diesen Vorfall als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet.
Am frühen Morgen brannte der Dachstuhl eines leerstehenden, dreigeschossigen Einfamilienhauses, in dem in Kürze Geflüchtete untergebracht werden sollten. Durch das Feuer entstand ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro. Die ermittelnde Kriminalpolizei hält Brandstiftung für wahrscheinlich.
Unbekannte warfen eine mit brennbarer Flüssigkeit gefüllte Flasche durch ein Fenster einer Asylunterkunft.
Update: Eine Ermittlungsgruppe der Polizei hat am 17. Februar 2016 einen 25-jährigen Anwohner aus der Nachbarschaft der Geflüchtetenunterkunft festgenommen. Eine Hausdurchsuchung bei dem Familienvater ergibt belastende Hinweise auf den Bau des Molotowcocktails. Als auch noch Laborergebnisse den Tatverdacht bestätigen, gesteht der Beschuldigte den Anschlag. Wegen versuchten Mordes wird er in Untersuchungshaft genommen. Für einen zweiten Angriff auf eine andere Asylunterkunft am selben Tag in Bruck kommt der 25-Jährige laut Polizei aufgrund eines Tatzeitalibis nicht als Täter in Frage.
Update II: Der Tatverdächtige wurde vom Landgericht Amberg wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dass sich der Brandsatz nicht entfachte und keiner der neun Bewohner verletzt wurde, war laut Urteil „glücklichen Umständen zu verdanken“. Die Erklärung des 25-Jährigen, er habe nicht das Fenster, sondern die Wand daneben treffen und die Bewohner lediglich erschrecken wollen, akzeptierte das Gericht nicht. „Wenn man einen Brandsatz herstellt, dann will man auch, dass es brennt“, sagte die Richterin.
Allerdings handelte es sich laut Gericht nicht um einen Molotowcocktail, sondern um einen Brandsatz aus Wodka und einem Schaumstoff-Vlies, bei dem sich ein Brand langsamer ausgebreitet hätte. Zudem seien zur Tatzeit die Fenster der Unterkunft erleuchtet gewesen. Deswegen habe der Angeklagte davon ausgehen können, dass die Bewohner wach seien und sich in Sicherheit hätten bringen können.
„Deshalb sind wir auch der Meinung, dass der Angeklagte, nachdem er so einen Brandsatz hergestellt hat, nicht von einer Lebensgefahr für die Bewohner ausgegangen ist“, sagte die Richterin. Die Anklage ging dagegen ursprünglich von versuchtem Mord in neun Fällen aus.
Das Gericht ordnete auch einen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte war demnach bei der Tat betrunken.
Die Körperverletzung bezieht sich auf einen weiteren Vorfall im Juli 2015, bei dem der Angeklagte dem Gericht zufolge eine Bierflasche in Richtung einer Gruppe Menschen geworfen und dabei eine Person verletzt hatte.
Unbekannte haben eine noch unbewohnte Containerunterkunft für Asylsuchende in Brand gesetzt. Die geplante Anlage sei zum Zeitpunkt des Brandanschlags leer gewesen, teilte die Polizei mit. Der Schaden liegt nach ersten Schätzungen bei etwa 50.000 Euro. Das Feuer sei von selbst erloschen, mehrere Einheiten der Unterkunft seien aber stark verrußt.