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Ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung
Schon gewusst, dass Thor Steinar Klamotten im Bundestag verboten sind, da das Tragen dieser Marke "eine rechtsextreme oder antidemokratische Gesinnung zum Ausdruck bringen kann"? Und wie sollten Kneipiers vorbeugend einen idealen Mietvertrag für Veranstaltungssäle abfassen, ohne Sorge, Neonazis als Mietern auf den Leim zu gehen? Tipps und Rechtsauffassungen zu solchen Fragen bündelt eine neue Boschüre von Berlins "Mobiler Beratung gegen Rechtsextremismus". Sehr lohnend!
Kann eine Kommune eigentlich der NPD verwehren, einen öffentlichen Ryaum zu nutzen? Oder wie kann sie eine solche Nutzung zumindest unattraktiver machen? Wie neutral muss ein Bürgermeister in solchen Fragen eigentlich sein? Schließlich ist er an seinen Eid auf die Verfassung gebunden. Die soeben erscheinene 60-seitige Broschüre “Handlungs-Räume. Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen” fasst praxisnah den derzeitigen Stand der bundesweiten Rechtssprechung zur Abwehr rechtsextremer Nutzungsansprüche im öffentlich-rechtlichen Bereich zusammen und gibt nicht nur Kommunalvertretern guten Rat.
Der Hintergrund: Im Jahr 2007 wurde, wie in kaum einem Jahr zuvor, eine Vielzahl von relevanten Urteilen gesprochen, die hier erstmals zusammengestellt wurden. Durch die umfangreiche Recherche und Materialaufbereitung bietet die Handreichung Argumente, wie eine Abwehr von rechtsextremen Nutzungsversuchen begründet oder der Missbrauch öffentlicher Einrichtungen vertraglich eingedämmt werden kann. Auch bestehende Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Zivilgesellschaft jenseits rechtlicher Interventionen werden ausführlich dargestellt.