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„der rechte rand“ – Immer wieder Einzeltäter

 
Deutsche Rechtsterrorist*innen handeln alleine, glaubt man den Behörden. Immer wieder werden Netzwerke und Verbindungen ignoriert. Wenn überhaupt – meist viel zu spät – ein rechtsextremes Motiv ermittelt wird. Die aktuelle Ausgabe des Magazins „der rechte rand“ wirft ein Schlaglicht auf Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik und macht deutlich, wie Sicherheitsbehörden und Gerichte über Jahrzehnte hinweg immer wieder die gleichen Fehler begehen. Ein Blick ins Heft.

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Das jahrelange Mammutverfahren gegen Beate Zschäpe und einige Unterstützer des NSU wurde von vielen Seiten kritisiert. Das Unterstützer*innen-Netzwerk der Terrorgruppe wurde praktisch ignoriert, trotz klarer Verbindungen in die unterschiedlichsten rechtsextremen Szenen. Jahrelang erkannten die Sicherheitsbehörden nicht, was hinter der Mordserie steckte und konstruierten in guter Zusammenarbeit mit Medien die sogenannten „Döner-Morde“. Ermittelt wurde im Umfeld der Opfer und deren Familien, nicht bei Neonazis. Die Verbindungen zum Verfassungsschutz wurden im Prozess ignoriert und in der Urteilsbegründung findet sich keine Erwähnung der Opfer. Die neue Ausgabe des Magazins „der rechte rand“ macht deutlich: Dieser Umgang mit rechtem Terror ist nichts neues.

Durch das ganze Heft zieht sich die Erkenntnis, dass Sicherheitsbehördden rechtsextreme Netzwerke ignorieren. In der Vergangenheit und auch heute noch. Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) arbeitet zum Beispiel Waffenfunde auf, die es immer wieder in die Schlagzeilen schaffen. 2018 wurden 1.091 Waffen in Zusammenhang mit rechten Straftaten sichergestellt. Bei den Razzien gegen die Gruppe „Nordkreuz“ fanden Beamte 50.000 Schuss Munition. Bei einem Mann aus Niedersachsen wurden neben einer Reichskriegsflagge und NS-Andenken Panzerfaustköpfe, ein Maschinengewehr, mehrere Kilo Sprengstoff und Chemikalien gefunden. Viele dieser Funde stammen aus Beständen der Bundeswehr. Das dort in den Waffenlagern Lücken zu bestehen scheinen, fällt den Behörden eher langsam oder einfach gar nicht auf, so Renner. Denn offenbar werden verschwundene Waffen und Munition in der Regel als einfacher „Verlust“ behandelt und nicht als Diebstahl. Anzeigen werden nur im einstelligen Bereich aller Fälle erstattet. Haftbefehle gegen die Waffenfreunde wird ebefalls nur in den seltensten Fällen erlassen. Anklage wird zwar in der Regel erhoben, bis es zum Prozeß kommt, dauert allerdings. Und selbst wenn es soweit ist, werden aus den potentiellen Rechtsterrorist*innen, die sich per Chat auf den Tag X vorbereiten, an dem endlich der Löschkalk ausgepackt werden kann, nur noch unpolitische Waffennarren.

Ähnliches hat auch Christina Schmidt beobachtete, sie ist Teil des Rechercheteams der taz, das die Hintergründe von „Nordkreuz“ und „Uniter“ überhaupt erst aufgedeckt hat. Nach aufwändigen, jahrelangen Recherchen seiht die Journalistin immerhin etwas Bewegung in den Behörden. Im Interview sagt sie: „Sowohl BKA als auch Bundesamt für Verfassungsschutz sagen jetzt: Das können alles Einzelfälle sein, sind aber etwas viele Einzelfälle. Das heißt, die befassen sich damit.“ Die Mühlen der Behörden mahlen offenbar langsam. Das ist besonders beängstigend weil es sich gerade bei diesen Gruppen keineswegs um Amateure handelt, die Krieg spielen wollen, sondern vielmehr um Polizist*innen, ehemalige Soldat*innen und andere Mitarbeiter*innen der Sicherheitsbehörden. Wie soviele Beiträge im aktuellen „rechten rand“ erhöht auch dieser nicht das Vertrauen in die Behörden und macht wenig Hoffnung auf eine nachhaltige, sinnvolle und vor allem rigorose Strategie gegen die angeblichen „Einzelfälle“.

Das Heft zeigt aber eben leider auch, dass der merkwürdige laxe Umgang mit Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik eine Geschichte hat. So ist beispielsweise das Oktoberfestattentat vom 26.09.1980 – immerhin der schlimmste Terrorakt der deutschen Nachkriegsgeschichte mit 13 Toten und 213 Verletzten – bis heute nicht aufgeklärt. Genausowenig wie der Mord an dem Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und seiner Partnerin Frida Poeschke am 19. Dezember 1980. In beiden Fällen existierten klare Verbindungen zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (WSG). Barbara Manthe, eine Historikerin, die an der Hochschule Düsseldorf zu Rechtsextremismus forscht, zeichnet die Geschichte dieser und anderer rechten Terrorgruppen aus der alten Bundesrepublik detailliert nach. Die Parallelen zu aktuellen Fällen ist dabei frappierend: V-Personen, weggeschlossene Akten und unzureichende Ermittlungen.

Und auch der Umgang mit den Opfern und ihren Familien ist in den dazwischenliegenden Jahrzehnten nicht besser geworden. Am Beispiel des ermordeten Rabbiners Lewin und seiner Lebensgefährtin zeigen Line Fuchs, Anthea Fischer und Paul Sammler von der „Initiative kritisches Gedenken Erlangen“ wie wenig sich in den fast 40 Jahren seit den Morden verändert hat. Genau wie beim NSU, suchten Ermittler lieber nach persönlichen Verfehlungen Lewins und waren sich zu schade, das Begräbnis des Rabbiners in Haifa zu beschatten. Dabei machten auch die Medien mit, die „haltlose Gerüchte über geheimdienstliche Tätigkeiten und Spekulationen über seine angeblich ‚schillernde Persönlichkeit‘“ abdruckten, statt die rechtsextremen und antisemitischen Hintergründe der Tat zu beleuchten. Aber warum auch, wenn das Gericht doch genauso verhandelte. Der Täter Uwe Behrendt war in der WSG organisiert. Deren Chef Karl-Heinz Hoffmann half Behrendt nicht nur dabei die Tatkleidung zu vernichten, sondern unterstütze auch seine Flucht in den Libanon. Von der Mittäterschaft wurde Hoffmann allerdings freigesprochen: „In seiner Vernehmung etablierte Hoffmann eine Selbsterzählung, der zufolge er weder Neonazi noch Antisemit sei. Seine Inszenierung war erfolgreich. Im Urteil des vorsitzenden Richters Rudolf Koob spielte Antisemitismus als Tatmotiv keine Rolle.“ Und auch V-Leute spielten damals bereits eine Rolle. Genau wie im NSU-Komplex wollten die Behörden darüber lieber nicht sprechen. Die entsprechenden Akten sind bis heute nicht freigegeben.

Die Mehrheitsgesellschaft hatte sich ohnehin lange nicht für den Doppelmord interessiert. Öffentliches Gedenken versandete in Erlangen schon in den 1980ern. Erst 2010, 30 Jahre nach der Tat wurde eine Freifläche in „Lewin-Poeschke-Anlage“ umbenannt: „Doch den gesellschaftspolitischen Kontext der Tat sparte der damalige Oberbürgermeister Siegfried Balleis in seiner Einweihungsrede vollkommen aus. Am Straßenschild der Lewin-Poeschke-Anlage fehlte zunächst sogar jeglicher Hinweis darauf, wer Shlomo Lewin und Frida Poeschke waren“.

Wie enttäuschend, verletzend und entwürdigend der Umgang mit den Opfern des Rechtsterrorismus und ihren Hinterbliebenen ist, macht ein Beitrag von Elif Kubaşık, der Witwe des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık klar. Kubaşık beschreibt ihre Gedanken und Gefühle, als das Urteil gegen Zschäpe und ihre Mitangeklagten verlesen wurde: „Ich habe nicht verstanden, warum wir Ihnen kein Wort wert waren, warum Sie nicht mehr als die Anzahl der Schüsse erwähnten, mit denen Mehmet ermordet worden ist. Sie hatten mich doch sogar im Zeugenstand gefragt, was er für eine Persönlichkeit gewesen war, was der Mord bei uns angerichtet hat.Ich habe nicht verstanden, warum Sie unsere Fragen nicht wenigstens in Ihrem Urteil erwähnt haben. Warum hatten Sie nicht einmal genug Respekt, uns zu erklären, warum diese Fragen in Ihrem Verfahren und in Ihrem Urteil keinen Platz hatten?“

Die neuste Ausgabe von „der rechte rand“ bietet einen Überblick über Rechtsterrorismus, von den Anfängen der Bundesrepublik bis heute, zeigt Kontinuitäten und weist auf all die Fehler hin, die schon seit Jahren wiederholt werden. Bestellen oder gleich abonnieren? Hier.

(Quelle: der rechte rand)