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Ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung
Ihr engagiert Euch gegen Neonazis? Vielleicht habt Ihr schon über die Gründung eines eigenen Vereins nachgedacht, um Eurer Engagement dauerhaft fortzusetzen. Formalitäten, Hürden und Begünstigungen, die Ihr kennen solltet, damit der Umsetzung Eurer Idee nichts im Weg steht, findet Ihr hier.
Von Katharina Weile
Vereine gibt es in Deutschland wie Sand am Meer. Und jeder einzelne setzt sich für einen bestimmten Zweck ein. Sei es das Interesse am Tierschutz, die Zusammenarbeit in der Kleingartenanlage oder der Zusammenschluss der ortsansässigen Fußballmannschaft und seiner Fans. Die Vereinsmitglieder verbindet also ein Ziel, das sich gemeinsam und organisiert oft leichter erreichen lässt als allein.
Warum nicht also die Möglichkeit nutzen, auch das Engagement gegen Neonazis und alltägliche Diskriminierung in einem Verein zu organisieren? Doch wie genau funktioniert die Vereinsgründung? Wie viele Mitglieder sind notwendig? Welche bürokratischen Hürden sind zu überwinden? Und letztlich, welche Vorteile bietet ein Verein?
Die Formalitäten
Prinzipiell kann jeder und jede einen Verein gründen. Wichtig ist allerdings, dass sich mindestens sechs weitere Leute finden, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren und dem Verein beitreten werden. Herzstück jedes Vereins ist die Vereinssatzung, die nicht nur formuliert, sondern über die auch bei der Gründerversammlung abgestimmt wird.
Bei der Satzung gibt es einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. In dieser werden die Formalitäten wie der Vereinsname, sein Zweck und Sitz verankert. Des Weiteren werden in dieser die Ein- oder Austrittsregelungen, ob und in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge erhoben werden, wie sich der Vereinsvorstand zusammensetzt und wann Mitgliederversammlungen einberufen werden festgelegt. Neben der einstimmigen Zustimmung aller Gründungsmitglieder zur Vereinssatzung, wird bei der Gründungsversammlung auch der Vorstand gewählt.
Nun muss die Vereinsgründung noch offiziell gemacht werden. Dafür wird eine schriftliche Erklärung abgefasst, die von den Vorstandsmitgliedern unterschrieben und von einem Notar beglaubigt wird. Diese und die Vereinssatzung wird beim zuständigen Amtsgericht zur Prüfung eingereicht. Sind alle Formalien erfüllt, wird der Verein durch die Eintragung ins Vereinsregister und die öffentliche Bekanntmachung der Vereinsgründung rechtsfähig. Mit der Eintragung darf sich der Verein nun das Kürzel „e.V.“ anhängen.
Zu beachten ist, dass sowohl für den Notar als auch für die Eintragung im Vereinsregister Kosten anfallen. Gemeinnützige Vereine sind in gewissem Umfang von der Gebührenpflicht befreit. Nachfragen lohnt sich also.
Gemeinnützigkeit
Dient der neugegründete Verein beispielsweise dem Engagement gegen Neonazis und für demokratische Kultur, verfolgt er einen gemeinnützigen Zweck, der wiederum Steuerbegünstigungen mit sich bringt. In diesem Fall wäre die Gemeinnützigkeit durch die „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland“ gegeben. Es gibt eine Liste mit Zielen, die als gemeinnützig angesehen werden. Auch hier lohnt es zu schauen, ob der Vereinszweck passt.
Die Gründung eines Vereins zum Engagement gegen Neonazis oder Rassismus bietet viele Vorteile: Die öffentliche Bekanntmachung ist ein eindeutiges Statement. Innerhalb des Vereins können Ideen für Projekte und Aktionen gegen Neonazis gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Die Öffentlichkeit wird leichter auf Vereinsaktivitäten als auf Einzelprojekte aufmerksam und neue, engagierte Mitglieder werden gewonnen. Außerdem hat ein eingetragener gemeinnütziger Verein die Möglichkeit, bei Stiftungen finanzielle Förderung für Projekte zu beantragen, so dass geplante Aktionen und Kampagnen auch breitere Resonanz und Unterstützung finden können. Es lohnt sich also.
Foto: von Sterneck via Flickr, cc