''Hallo ihr, wie sind die Stufe 13 eines Gymnasiums in der Nähe von Köln und verzweifelt, könnt ihr uns Rat geben? Wir haben unsere letzte Oberstufenfete nächsten Freitag und haben alles schon geplant, in einer Disko und Vertrag ist unterschrieben etc. Nun kam leider raus, dass diese Disko keine Türken reinlässt..."
Weiter schrieb Mahelia:
'' In unserer Stufe befinden sich jedoch zwei Türken, die nun partout keine Sondergenehmigung von ihnen kriegen. Wir können doch nicht unsere letzte gemeinsame Feier feiern, wo zwei Kameraden aufgrund ihrer Herkunft ausgeschlossen werden! Die Party abzusagen geht leider nicht, da wir sie trotzdem bezahlen müssten und uns somit ins eigene Fleisch schneiden würden. Zunächst haben wie an das Grundgesetz Art.3 Absatz 3 gedacht, doch der is wohl nit gültig wegen des Hausrechts. Kann man noch was tun, dass sie doch noch reindürfen oder bleibt uns nur eine Beschwerde danach mit öffentlicher Bekanntmachung? Danke im Vorraus, die Stufe 13".
Unsere Antwort:
Wieso kann das Hausrecht vor Art. 3 stehen? Der Grundrechtsschutz geht vor und der besagt in Artikel 1 des GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
und in Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich....
...und:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und in diesem Fall scheint sich die Diskothek ja sogar vorsätzlich gegen Gleichbehandlung zu wehren, wenn das stimmt, was Du schreibst. Unser Tipp: Über diesen Fall dringend den Kölner Express und den Kölner Stadtanzeiger informieren bzw. die zuständigen Lokalzeitungsredaktion, um diese Diskriminierung regional öffentlich machen! Und zugleich Anzeige wegen vorsätzlicher Diskriminierung stellen. Entweder bei der Polizei oder beim zuständigen Ordnungsamt. Vielleicht gibt es in eurem Rathaus ja auch einen Ausländerbauftragten oder zumindest Gleichstellungsbeauftragten, der sich der Sache annimmt. Oder sogar einen kompetenten (und ansprechbaren) Bürgermeister! Auch die setzen sich in solchen Fällen vermittelnd ein. Dem Diskoinhaber könnt ihr dies ruhig auch mitteilen. Im schlimmsten Fall ist er grantig und kündigt von sich aus den Vertrag. Aber dann könntet Ihr beruhigt einen anderen Ort suchen und es entstehen Euch bei ihm keine Kosten.
Haben Sie oder habt Ihr darüber hinaus einen Tipp für Mahelia? Dann mail an: info@amadeu-antonio-stiftung.de!
Und noch ein Tipp. Wer mehr über das Ausmaß von Rassismus und Rezepte dagegen wissen will, hier eine Studie über Fremdenfeindlichkeit in der EU: >klick
Beantwortet von Holger Kulick.
P.P.S: Am 30.12.2006 erhielten wir von Mahelia folgende Mail:
"Hallo liebes Team
Ich moechte mich ganz herzlich fuer eure tipps und vor allem fuer eure schnelle antwort bedanken! Ich find es super, wenn menschen gegen den Rassismus aktiv werden. zum glueck musste ich der diskothek nit drohen, da sie im letzten moment doch ihr ok gegeben hat "ein paar mehr auslaender reinzulassen". es hat dann auch keine komplikationen mehr gegeben.
trotzdem wundere ich mich wie diese discothek dann darauf kommt, themenabende zu machen wie "black ladies night" usw.Nun gut,nochmal ein dickes dankeschoen und einen guten rutsch!
mahelia"
© www.mut-gegen-rechte-gewalt.de - 28.11.2006