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Berechtigt gegen Rechte

Schon gewusst, dass Thor Steinar Klamotten im Bundestag verboten sind, da das Tragen dieser Marke "eine rechtsextreme oder antidemokratische Gesinnung zum Ausdruck bringen kann"? Und wie sollten Kneipiers vorbeugend einen idealen Mietvertrag für Veranstaltungssäle abfassen, ohne Sorge, Neonazis als Mietern auf den Leim zu gehen? Tipps und Rechtsauffassungen zu solchen Fragen bündelt eine neue Boschüre von Berlins "Mobiler Beratung gegen Rechtsextremismus". Sehr lohnend!

Kann eine Kommune eigentlich der NPD verwehren, einen öffentlichen Ryaum zu nutzen? Oder wie kann sie eine solche Nutzung zumindest unattraktiver machen? Wie neutral muss ein Bürgermeister in solchen Fragen eigentlich sein? Schließlich ist er an seinen Eid auf die Verfassung gebunden. Die soeben erscheinene 60-seitige Broschüre “Handlungs-Räume. Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen” fasst praxisnah den derzeitigen Stand der bundesweiten Rechtssprechung zur Abwehr rechtsextremer Nutzungsansprüche im öffentlich-rechtlichen Bereich zusammen und gibt nicht nur Kommunalvertretern guten Rat.

Der Hintergrund: Im Jahr 2007 wurde, wie in kaum einem Jahr zuvor, eine Vielzahl von relevanten Urteilen gesprochen, die hier erstmals zusammengestellt wurden. Durch die umfangreiche Recherche und Materialaufbereitung bietet die Handreichung Argumente, wie eine Abwehr von rechtsextremen Nutzungsversuchen begründet oder der Missbrauch öffentlicher Einrichtungen vertraglich eingedämmt werden kann. Auch bestehende Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und Zivilgesellschaft jenseits rechtlicher Interventionen werden ausführlich dargestellt.

Bianca Klose, Projektleiterin der MBR, hebt die Schlüsselrolle der Kommunen bei der Verhinderung rechtsextremer Strategien hervor: “In den Kommunen wird entschieden, ob die raumgreifenden Normalisierungsstrategien der Rechtsextremen erfolgreich sind oder scheitern.” In diesem Sinne soll die Handreichung dazu ermutigen, durch juristische Schritte mehr Handlungsräume für eine politische und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung zu schaffen: “Denn letztlich ist und bleibt Rechtsextremismus ein politisches Problem, das nicht allein juristisch gelöst werden kann. Es ist stets die politische Auseinandersetzung erforderlich”, betont Bianca Klose. Dafür bietet die MBR nicht nur den Berlinern Bezirksämtern ihre fachkundige Beratung an.

Die Broschüre bietet nicht nur in Berlin, wo sie erschienen ist, Modelle an, wie möglichst einheitlich mit der Raumvergabe an die NPD und ihre Unterorganisationen verfahren werden kann. Sie bietet Musterverträge und fasst gesetzliche Grundlagen zusammen, ohne einer Reglemtierwut das Wort zu schreiben. Denn wie Bianca Klose sagt: "Die zahlreichen Beispiele für couragiertes kommunales Verhalten sollen auch ermutigen, neue Schritte zu gehen, und einer demokratischen Praxis Raum zu geben. Letztlich soll diese Publikation also aufzeigen, mit welchen juristischen Mitteln diejenigen Räume verteidigt werden können, in denen die eigentliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus erst stattfinden muss: die politischen Handlungsräume."

Die Handreichung sowie weiterführende fachliche Beratung (im Berliner Raum) kann bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) angefordert werden.

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / Foto: Kulick

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Broschüre Handlungsräume