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Am Abend verlässt ein 24-jähriger Geflüchteter sein Haus und wird nach wenigen Metern von einem Mann rassistisch beleidigt. Als der Betroffene ihn zur Rede stellen will, kommt ein zweiter Mann auf einem Fahrrad hinzu. Der Mann holt aus seinem Rucksack ein großes Jagdmesser und droht dem Geflüchteten. Der Betroffene nimmt Abstand und ruft die Polizei. Als der Betroffene aus Angst die Polizei anruft, schlägt einer der beiden Männer zu. Dem Geschädigten gelingt es noch, ein Foto von den Angreifern zu machen, bevor einer der beiden Angreifer gegen die Hand des Betroffenen schlägt. Das Handy, welches er in der Hand hält, fällt zu Boden und wird beschädigt. Als der Betroffene das Handy wieder aufhebt, versucht der Angreifer weiter auf ihn einzuschlagen. Dem Betroffenen gelingt es, den meisten Schlägen auszuweichen, ein Faustschlag trifft ihn am Kinn, von dem er noch mehrere Tage ein Hämatom und Schmerzen hat. Der zweite Mann steht bedrohlich daneben. Die beiden Angreifer entfernen sich vom Tatort, bevor die Polizei eintrifft.
Update: Vor dem Amtsgericht Prenzlau ist der 40-jährige Marco S. wegen Körperverletzung zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Anwalt die Tat eingestehen. Als Grund gab er an, er habe verhindern wollen, dass das Opfer die Polizei rufe. Für die Tat forderte die Verteidigung eine Geldstrafe. In den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage wurden die früheren Delikte von Marco S. ausführlich bewertet, die eine Serie rechtsextremer Gewalttaten darstellen, die bis in die Gegenwart reicht.
Im Juli 2002 war Marco S. gemeinsam mit seinem Bruder und einem dritten Rechtsextremisten an der Folterung und Tötung des 16-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow beteiligt. Anschließend hatten sie den Schüler in einer Güllegrube verscharrt. Dafür und für eine weitere Gewalttat gegen einen Geflüchteten wurde S. damals zu 15 Jahren Haft verurteilt. 2016 kam er vorzeitig aus der Haft und muss sich vier Jahre bewähren. Eine zweite Bewährungsstrafe kam im vergangenen Jahr hinzu, nachdem der heute 40-Jährige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden war. Nur drei Monate später fand dann der oben beschriebene rassistische Angriff auf den Geflüchteten in Prenzlau statt.