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17.04.2018 - 00:04, Wiebelskirchen

17.04.2018

Ein zum Tatzeitpunkt 29-Jähriger wird beschuldigt, einen Brandanschlag auf ein Haus verübt zu haben, in dem 11 aus Syrien geflüchtete Menschen sowie vier Deutsche lebten. Der Tatverdächtige soll am späten Abend mit einem Feuerzeug einen Kinderwagen im Hausflur angezündet haben. Die Flammen hatten das gesamte Gebäude in Brand gesetzt. Ein 38-Jähriger kam in seiner Wohnung ums Leben. Eine 77-jährige Frau erlitt eine Rauchgasvergiftung.
 
Ein zum Tatzeitpunkt 19-jähriger mutmaßlicher Mittäter soll "Schmiere gestanden" und bei der Flucht ein Fahrrad aus dem Hausflur gestohlen haben.
 
Antifaschistische Prozessbeobachter, die am ausführlichsten über den Fall berichteten, schreiben folgendes über die Erkenntnisse der ersten Gerichtsverhandlung:
 

"Die beiden Angeklagten [...] hatten sich am Tattag getroffen, um die Schwangerschaft [...] der 32-jährigen Lebensgefährtin [des Haupttatverdächtigen], mit reichlich Alkohol zu begießen. Der Mitangeklagte [...] äußerte in den Vernehmungen bei die Polizei: „Wenn ich und der [Hauptangeklagte] unterwegs sind, dann machen wir Blödsinn und es kommt die Feuerwehr.“ [Der Hauptangeklagte] habe gesagt: „Heute fährt noch die Feuerwehr raus“, woraufhin [dem mutmaßlichen Mittäter] klar gewesen sei, dass „er was im Schilde führt“. Während der Feier habe sich [der Hauptangeklagte] nach eigenem Bekunden an angebliche Beleidigungen seiner Lebensgefährtin durch „die Ausländer“ erinnert, woraufhin er zu „dem Haus der Ausländer“ gegangen sei, „um die Ausländer zu bestrafen“. Der Mitangeklagte [...] sagt in der Vernehmung bei der Polizei, dass sie gewusst hätten, dass „dort Ausländer wohnen, denen er [der Hauptangeklagte] es heimzahlen“ wollte. [Ein Zeuge] bestätigt dies, [der Hauptangeklagte] habe ihm gesagt, dass er das Feuer gelegt habe, um sich an „den Ausländern“ beziehungsweise „den Kanaken“ zu rächen. [Der Hauptangeklagte] habe laut Aussage [des Mitangeklagten] das Haus in der Kuchenbergstraße betreten und einen im Flur stehenden Kinderwagen mit Hilfe eines Feuerzeuges und eines Deosprays angezündet. Danach seien sie zurück zum vorherigen Treffpunkt gegangen und hätten sich wieder mit dem Freund [des Hauptangeklagten] getroffen. [...] Der [Haupt-]Angeklagte räumt in einer Prozesserklärung zwar das Anzünden des Kinderwagens mit einem Feuerzeug ebenso wie das rassistische Tatmotiv ein. Allerdings will er die Flammen sofort wieder mit der bloßen Hand ausgeschlagen haben, wobei er sich keinerlei Verbrennungen zugezogen habe. Diese angeblich unternommenen Löschversuche werden vom Gericht jedoch als nicht glaubwürdig angesehen. Während das Haus sodann in Flammen stand und die Feuerwehr um das Leben der im Haus Eingeschlossenen kämpfte, begaben sich die Brandstifter zurück zum Tatort, um dort „den Verkehr zu regeln“ und sich als Gaffer am durch eigene Hand angerichteten Schrecken zu betätigen.
 
[...]
 
Ein Zeuge berichtet außerdem vor Gericht, dass er [den Hauptangeklagten] verdächtige, im Flur des Hauses Bexbacher Straße 8–12, in dem [der Angeklagte] damals gewohnt hatte, im Jahr 2018 Hakenkreuze an die Wand geschmiert zu haben. Nachfragen werden vom Gericht keine gestellt, der weitere Hinweis auf eine extrem rechte Gesinnung des Angeklagten [...] nicht weiter verfolgt."

 
Während die Polizei aus „ermittlungstaktischen Gründen” zunächst keine Angaben zum Tatmotiv machen willl, schreiben lokalen Medien wie ein Online-Portal der Saarbrücker Zeitung, „dass bei der Tat kein politischer Hintergrund zu erkennen ist“. Laut „Saarbrücker Zeitung“ habe der Tatverdächtige „aus ungeklärten Gründen“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft sah nach Abschluss der Ermittlungen das Tatmotiv als „bislang nicht zweifelsfrei geklärt“ an. Gesichert erscheine lediglich, „dass beide Angeschuldigten hinsichtlich Feuerwehrarbeit sehr interessiert“ seien. Von den im Haus lebenden aus Syrien geflohenen Menschen wurde niemand als Zeuge vernommen, worüber sich der Vater der syrischen Familie in einem Beitrag des Saarländischen Rundfunks (ab min 09:01) "enttäuscht" zeigt.
 
Das rassistische Tatmotiv ist nach Einschätzung der Amadeu Antonio Stiftung deutlich belegt. Etwa durch Zeugenaussagen, wonach der Hauptangeklagt das Feuer gelegt habe, um sich an den im Haus lebenden “Ausländern” zu rächen. Der Hauptatverdächtige selbst räumte im Prozess ein, zum Haus „der Ausländer“ gegangen zu sein, „um die Ausländer zu bestrafen“. Auch der Mittäter gibt in der Vernehmung an, dass sein Freund habe es „den Ausländern heimzahlen“ wollen Aus juristischen Gründen führen wir den Anschlag hier dennoch lediglich als Verdachtsfall auf.
 
mehrfach belegt,
 
Wegen besonders schwerer Brandstiftung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung wird der Hauptangeklagte zunächst vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Für den 19-jährigen Mitangeklagten verhängte die Jugendkammer wegen Beihilfe zu besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl als erzieherische Maßnahme eine sogenannte Betreuungsweisung.
 
Der Hauptangeklagte legte Revision ein. Über den Fall werde nun der Bundesgerichtshof entscheiden, bestätigte eine Gerichtssprecherin.
 
Eine antifaschistische Gruppe ordnet den Fall in den Kontext rechtsextremer Gewalttaten und Brandanschläge Migrant*innen und Geflüchtete im Saarland ein:
"Von 2006 bis 2012 wurden in Völklingen insgesamt 18 Brandstiftungen auf Gebäude verübt, in denen MigrantInnen wohnten. Eine Sonderermittlungsgruppe kann keine TäterInnen ausfindig machen. Am 17. Januar 2017 wird in Völklingen eine von MigrantInnen gemietete Lagerhalle angezündet, bei dem Großbrand werden zwei Menschen verletzt, es entsteht ein Sachschaden von rund eineinhalb Millionen Euro.13 TäterInnen konnten bis heute nicht ermittelt werden. Im Juli 2017 wurde in Völklingen innerhalb einer Woche ein Haus, das als Unterkunft für Geflüchtete dienen sollte, gleich dreimal in Brand gesteckt. TäterInnen konnten bis heute nicht ermittelt werden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass einer von insgesamt nur 15 durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ („NSU“) versandten Bekenner-DVDs an die Völklinger türkisch-islamische Moscheegemeinde geschickt worden war. In Ottweiler werfen bis heute unbekannte TäterInnen am 3. Juni 2017 nachts zwei Brandsätze auf das Dach eines Hauses in der Johann-Wichern-Straße. In der nächsten Nacht wird mit Brandsätzen ein Mehrfamilienhaus in der Saarbrücker Straße angegriffen. Weitere zwei Nächte später wird erneut ein Brandsatz auf das Haus in der Johann-Wichern-Straße geworfen. Beide Häuser werden von MigrantInnen bewohnt.16 TäterInnen konnten bis heute nicht ermittelt werden. Am 19. September 1991 wurde Samuel Yeboah, politischer Flüchtling aus Ghana, durch einen rassistischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. Die TäterInnen wurden nie ermittelt, die Ermittlungen nach wenigen Wochen eingestellt. Erwähnenswert in der Serie neonazistischer Gewalttaten im Saarland ist auch der Bombenanschlag am 9. März 1999 auf die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“. TäterInnen wurden auch hier bis heute nicht ermittelt,18 eine Verbindung zum „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ ist nicht auszuschließen."