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01.04.2019 - 00:04, Prenzlau

Prenzlau
Brandenburg
Quelle: 

Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/18269)
Antwort der Pressestelle der Polizeidirektion Ost auf Anfrage der Amadeu Antonio Stiftung

 

 

 

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion zwei Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet hat und beide dem Bereich “politisch motivierte Kriminalität – rechts” zuordnet.
 
Auf Nachfrage der Amadeu Antonio Stiftung teilt die zuständige Pressestelle der Polizeidirektion Ost mit, dass drei Männer gegen 00:45 Uhr mit einem nichtzugelassenen PKW mit erhöhter Geschwindigkeit und quietschenden Reifen an einer Unterkunft für Asylsuchende vorbeifuhren. Dies wurde durch Mitarbeiter des dortigen Sicherheitsdienstes wahrgenommen. Kurze Zeit später rannten die drei Personen an der Unterkunft vorbei, wobei sie "rassistische Beleidigungen" riefen (Wortlaut ist der Amadeu Antonio Stiftung aus der Antwort der Polizei bekannt) und eine Schnapsflasche über den Zaun in Richtung des Gebäudes warfen. Die Mitarbeiter des Wachschutzes traten aus der Tür und sahen, dass das Auto, mit dem die Tatverdächtigen zuvor an der Unterkunft vorbeigefahren waren, laut Polizei "lichterloh" an einem Sportplatz angrenzend an das Gelände der Unterkunft brannte. Verletzt wurde laut Polizei niemand. Bei seiner Vernehmung gab ein Mitarbeiter des Wachschutzes an, er habe zudem Schussgeräusche wahrgenommen.
 
Später konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden, welche wegen verschiedener Delikte bereits zuvor polizeibekannt waren, zwei von ihnen wegen politisch motivierter Delikte.
 
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung, zum Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie zwei Verfahren wegen des Verdachtes der Volksverhetzung ein, welche entsprechend über den kriminalpolizeilichen Meldedienst erfasst wurden und zunächst auch jeweils einzeln in der entsprechenden Auflistung der Bundesregierung aufgeführt wurden.
 
Aus der finalen Antwort der Bundesregierung zu entsprechenden Vorfällen in 2019 jedoch sind statt urspünglich fünf Einträgen nun nur noch zwei Ermittlungsverfahren jeweils wegen Volksverhetzung aufgeführt - die Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz fehlen hingegen in der Auflistung. Eine mögliche Erklärung dafür liefert die zuständige Polizeidirektion Ost auf Anfrage der Amadeu Antonio Stiftung: "Da mehrere Straftaten im zeitlichen Zusammenhang durch mehrere Beschuldigte vollendet wurden, treten die Ermittlungsverfahren zum Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie zum Verdacht der Brandstiftung aufgrund der bestehenden Gesetzeskonkurrenz hinter das schwerer wiegende Verfahren zum Verdacht der Volksverhetzung mit einem höher zu erwartendem Strafmaß zurück."