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04.07.2018 - 00:07, Dießen

04.07.2018

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Verstoßes gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie ermittelt, diesen Vorfall jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet, weshalb wir den Vorfall hier vorläufig als Verdachtsfall aufführen. Weitere Details zum Tathergang gehen aus der Antwort nicht hervor. Aufgrund der Vielzahl von Vorfällen ist es uns nicht möglich, in jedem Fall durch Nachfragen bei den zuständigen Ermittlungsbehörden (oder der zuständigen Staatsanwaltschaft) weitere Einzelheiten in Erfahrung zu bringen. Wir müssen unsere Nachforschungen deshalb in der Regel auf besonders schwerwiegende Vorfälle beschränken, etwa Körperverletzungsdelikte oder Brandanschläge.