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In der Nacht hat es im Erdgeschoss einer Asylunterkunft gebrannt. Die Polizei geht von Brandstiftung aus, der Staatsschutz ermittelt wegen einer möglicherweise politisch motivierten Tat. Zwei Bewohner konnten den Brand selbst löschen. Durch ihr Eingreifen sei weiterer Schaden vermieden worden. Verletzt wurde demnach niemand.
Update: Das Landgericht Dresden hat eine 30-jährige Frau als Täterin in diesem Fall wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit und einem minderschweren Fall aus. Offensichtlich handelte die Angeklagte unter dem Einfluss von illegalen Drogen. Das Tatmotiv bleibt unklar, da sich die Angeklagte dazu nicht äußerte. Vermutet wird ein Racheakt, weil sie in jener Nacht des Obdachlosenheimes in Meißen verwiesen wurde. Sie hatte angedroht, dass sie „die Bude anzünden“ werde. Warum sie das dann im Asylbewerberheim tat, ist jedoch unklar. Möglich ist als Motiv auch Verärgerung wegen eines geplatzten Drogengeschäfts. In dem Heim fand die Polizei mehrfach Drogen, auch in der Tatnacht. Sechs Tage nach der Tat wurde die Meißnerin, die damals obdachlos war, ermittelt und festgenommen. Sie saß sieben Monate in Untersuchungshaft. Erst Ende Juni hob das Landgericht Dresden den Haftbefehl auf. Die Frau war polizeibekannt, war zuvor mehrmals im Stadtgebiet durch verschiedene Straftaten und ihr Verhalten, das auf Drogenkonsum schließen ließ, aufgefallen.