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19.12.2016

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen ermittelt, diesen Fall jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet.