Sie sind hier

1

14.12.2016
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an einer Asylunterkunft ermittelt, diesen Fall jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet.