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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion in zwei Fällen wegen Verstößen gegen da Versammlungsgesetz ermittelt, einen der beiden Fälle jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet.