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Laut Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage liegt folgender Sachverhalt vor: "Unbekannte Täter warfen eine mit Kot gefüllte Tüte auf den Balkon der Wohnung. Das Haus wird derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt." Den Angaben zufolge ordnen die Ermittler den Vorfall als Beleidigung dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zu.