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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt, diesen Fall jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet. Insgesamt listet die Bundesregierung für den 25.01.2016 in Bad Segeberg sechs Fälle von Volksverhetzung auf, die jedoch allesamt nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zugeordnet werden.