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22.01.2016 - 00:01, Tüßling

22.01.2016

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Ankündigung schwerer Delikte ermittelt, diesen Fall jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet.