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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte” geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt, diesen Fall jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet.