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16.01.2016 - 00:01, Töging am Inn

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte” geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und diesen Vorfall als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Wie viele Verletzte es gab, ist den Angaben nicht zu entnehmen.
 
Update: Das Schöffengericht Mühldorf verurteilte den "Rädelsführer" zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mittäter wurde zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Das Gericht verhandelte in einem zweiteiligen Prozess auch einen weiteren Fall wegen Hausfriedensbruchs an einer Asylunterkunft im April 2016. Dabei waren beide Täter sowie fünf weitere Tatverdächtige beteiligt. Die weiteren fünf Angeklagten wurden freigesprochen. Grundsätzlich stellte das Gericht zu beiden Vorfällen fest, dass vieles nicht nachgewiesen werden kann. Demnach hat es zu wenig verwertbare Fakten und Zeugenaussagen in beiden Fällen - Januar und April - gegeben. Der Hauptzeuge und Geschädigte im ersten Fall konnte beispielsweise nicht mehr vor Gericht befragt werden, weil er bereits nach Italien abgeschoben worden war. Somit war laut vorsitzendem Richter eine Einordnung der Schwere der Körperverletzung (bei diesem Vorfall aus dem Januar) nicht möglich.