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Unbekannte haben am frühen Morgen die Tür eines Hauses in Brand gesetzt, in dem unbegleitete minderjährige Geflüchtete wohnen. Außerdem wurde mit einem Stein ein Fenster eingeworfen. Mitarbeiter der Unterkunft konnten das Feuer löschen. Verletzt wurde niemand.
Update: Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet wie folgt über den Ausgang der Ermittlungen: "Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass ein üblicherweise vor dem Eingang liegendes Handtuch in den Türschwellenbereich der Holzeingangstür gedrückt und dann entzündet worden sein muss. Nach Einschätzung des Brandursachenermittlers sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass zwischen Brandlegung und Ablöschen des Handtuches weniger als zwei Minuten vergangen sein dürften. Ein fahrlässiges Inbrandsetzen des Handtuches wird aufgrund der Gesamtsituation und der vorgefundenen Spuren an dem Handtuch und der Türschwelle ausgeschlossen. Weiterhin konnte der Einsatz eines Brandbeschleunigers ausgeschlossen werden. Im Verlauf der kriminaltechnischen Tatortarbeit konnten diverse Spurenträger sichergestellt und zur Untersuchung auf mögliche daktyloskopische und/oder DNA-Spuren dem Landeskriminalamt zugeführt werden. Die Untersuchung der Spurenträger führte jedoch nicht zur Feststellung auswertbarer daktyloskopischer oder DNA-Spuren. Die Polizei führte außerdem umfangreiche Ermittlungen im Wohnheim als auch im Umfeld zu Tatzeugen durch. Weder durch Bewohner des Heimes noch durch Anwohner konnten jedoch verwertbare Hinweise zu den Tätern gemacht werden. „Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Brand an der Eingangstür des Jugendwohnheimes vorsätzlich gelegt worden ist“, heißt es seitens des Ministeriums. Weitere erfolgversprechende Ermittlungsmöglichkeiten bestünden nicht. Das Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung der die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom 20. Februar 2017 eingestellt worden. Ort des Geschehens am 28. September war die Raucherecke am Eingang des Hauses. Möglicherweise könnte eine unachtsam weggeworfene, noch nicht erloschene Zigarettenkippe das Malheur ausgelöst haben. Diese Variante wurde nach MZ-Recherchen auch in Erwägung gezogen."