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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke geht hervor, dass die Polizei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt, diesen Fall jedoch nicht dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) zuordnet.