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Nach einer MUT-Umfrage unter den Innenministern der Länder lehnen NRW, Brandenburg, Niedersachsen und das Saarland ein NPD-Verbot strikt ab. Berlin und Sachsen-Anhalt sind klar für ein NPD-Verbot, die anderen Bundesländer ziehen die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen vor, schwanken oder äußern sich lieber nicht. Auch die Idee einer Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung für die NPD, die diesen Staat und viele seiner Werte ablehnt, findet bislang wenig Rückhalt unter den Innenministern, Maßnahmen werden allerdings noch geprüft.
Um die Antwort auf drei Fragestellungen bat die MUT-Redaktion alle Innenministerien, nicht bei allen mit Erfolg:
1.) Ist aus Ihrer Sicht ein neuerlicher Anlauf, die NPD als Partei zu verbieten, sinnvoll?
2.) Würden Sie einen solchen Antrag befürworten, wenn er von anderer Seite gestellt wird?
3.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag eine rechtsextreme Partei wie die NPD nicht als Partei selber zu verbieten, sondern lediglich deren Teil-Finanzierung durch staatliche Steuermittel? Schließlich lehnt sie diesen Staat und dessen Verfassungswerte ab?
Das Ergebnis: Bislang nur zwei klare Voten für ein Verbot
Es gibt mit den Innenministern Körting (Berlin, SPD) und Hövelmann (Sachsen-Anhalt, SPD) mindestens zwei klare Verfechter einer harten Linie gegenüber der NPD, die in einem Verbot der Partei münden soll. Ein solches gerichtliches Verbot sei – entgegen dem Scheitern beim letzten Versuch am 18. März 2003 – machbar, da sich die Sachlage seitdem deutlich geändert habe. Inzwischen habe die Partei unter der Führung Udo Voigts eine enorme Radikalisierung durch die Einbeziehung von neonazistischen Kameradschaften und Skinheadgruppen vollzogen und stelle nunmehr ein ganz anderes Gefahren- und Gewaltpotential dar als zuvor. Zudem könne sie, durch demokratische Mechanismen geschützt, weitgehend frei und zunehmend professionell agieren, Nachwuchsrekrutierung betreiben, ihre Gegner einschüchtern und ihre Ausgangsbasis für einen Angriff auf das demokratische Wertesystem ausbauen. Die Minister argumentieren, dass die NPD aber letztendlich erst durch die Aufwendungen des Staates an sie in die Lage versetzt wird, gegen eben diesen Staat aufzutreten. Bei einem Verbot der NPD würde die zentrale Aktionsplattform der Staatsgegner entfallen und so die Gefahr, die aus diesem politischen Spektrum für viele Mitmenschen erwächst, zumindest deutlich reduziert werden.
Vier klare Gegenstimmen: Verbot bekämpft nur Symptome
Dagegen steht die Meinung einiger anderer Innenminister, etwa aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland, die sich sehr klar gegen ein Verbot der NPD aussprechen. Ihre Ansicht nach sind einerseits die gesetzlichen Hürden für ein Parteiverbot zu hoch. Durch ein mögliches erneutes Scheitern der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht würde den Rechtsextremen dann noch mehr moralischer Auftrieb verliehen als dies ohnehin bereits der Fall sei. Zudem würde ein Parteiverbot zwar die Symptome des politischen Extremismus bekämpfen, nicht aber die zugrunde liegende rechtsextreme Gesinnung in Teilen der Bevölkerung.
Das Scheitern von 2003 als belastende Hürde
Ein gemeinschaftlicher NPD-Verbotsantrag von Bund und Ländern war zuletzt im März 2003 gescheitert, weil sich das Bundesverfassungsgericht nicht in der Lage sah, angesichts der Durchsetzung der NPD durch Verfassungsschutzmitarbeiter ein klares Bild von der Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei zu zeichnen. Die Richter brachen das Verbotsverfahren ab, dies sei jedoch keine Vorentscheidung für künftige NPD-Verbotsverfahren. Seitdem flammt die Verbots-Debatte immer wieder auf, je nachdem, wie aggressiv die NPD erneut auftritt und wie offen sie sich zu ihrer Gegnerschaft zu dieser Verfassung und ihrer Werte bekennt.
Staatliche Mittel beschneiden?
Die Idee einer Mittelbeschneidung der NPD, was ihre staatlichen Zuschüsse betrifft, entstand als Konsequenz des Berichts einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2007. Auf Anregung des Berliner Innensenators Erhart Körting hatte diese "länderoffene Arbeitsgruppe" Erkenntnisse über Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise zusammengetragen und kam zu dem Ergebnis, dass sich die NPD zu erheblichen Teilen aus Steuermitteln finanziert. (Der 19-seitige Finanz-Bericht als Download: >klick). Bis zur Herbstsitzung der Innenminister soll die Arbeitsgruppe jetzt prüfen, ob auf der Grundlage des Berichts rechtliche und/oder politische Handlungsempfehlungen vorgelegt werden können, die beispielsweise zu einer möglichst weit gehenden Trockenlegung rechtsextremer Finanzquellen führen. Zumindest die staatliche Unterstützung einer NPD-nahen Stiftung könnte möglicherweise vermieden werden, deutet Niedersachsens Innenminister in der MUT-Umfrage an.
Bereits direkt nach der Veröffentlichung des Berichtes der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hatte der Berliner Innensenator Körting (SPD), zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender der Konferenz, einen erneuten Anlauf zu einem Verbot der NPD befürwortet und angemerkt, dass auch unter seinen Kollegen ein Prozess des Umdenkens einsetzen würde. Dies war der Anlass für die MUT-Redaktion, nachzuhaken. Allerdings blieben einige der befragten Innenministerien bislang eine Antwort schuldig, darunter Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In Bremen entschuldigte sich der Ministeriumssprecher: "Da Senator Lemke erst seit knapp 14 Tagen im Amt ist, gibt es noch keine abschließende Meinungsbildung".
Fazit: Konsens nicht absehbar
Doch auch das nun vorliegende Umfrage-Ergebnis macht bereits deutlich, dass es gegenwärtig unter den Innenminister keinen absehbaren Konsens für ein gemeinschaftliches Vorgehen gegen die NPD gibt. Es stehen sich zwei Auffassungen diametral gegenüber und es scheint nicht so, als ob in naher Zukunft in diesem Zwiespalt eine Annäherung möglich wäre. Daher ist ein erneutes NPD-Verbotsverfahren trotz der derzeit wieder angelaufenden Debatte gegenwärtig unwahrscheinlich. Erst wenn die NPD einen klaren Verfassungsbruch begeht oder ihr eine klarer Verfassungsbruch nachgewiesen werden kann, dürften auch die Skeptiker eines Verfahrens zu einem neuerlichen Anlauf dazu bereit sein. Bis dahin scheint es alternativ Erfolg versprechender zu sein, auf der einen Seite die finanzielle Austrocknung der rechtsextremen Partei durch die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten ihrer Parteienfinanzierung voranzutreiben - und auf der anderen Seite die inhaltliche Auseinandersetzung mit ihr auf überzeugende Art und Weise zu intensivieren.
Hier die Antworten der zuständigen Innenminister und -Ministerinnen im Einzelnen, so wie sie uns bislang von deren Pressestellen übermittelt worden sind (Stand: 18.7.2007):
FRAGE 1.) Ist aus der Sicht Ihres Ministeriums ein neuerlicher Anlauf, die NPD als Partei zu verbieten, sinnvoll?
Baden-Württemberg, Innenminister Heribert Rech:
Der Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Ich fürchte, das hilft uns nicht weiter. Alle demokratischen Parteien müssen die NPD politisch bekämpfen und besonders die jungen Leute über die Machenschaften dieser braunen Rattenfänger aufklären.
Berlin, Innensenator Erhart Körting:
Ja
Brandenburg, Innenminister Jörg Schönbohm:
Nein
Hamburg, Innensenator Udo Nagel:
Das Engagement gegen jede extremistische Bestrebung ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, nicht die Aufgabe der Sicherheitsbehörden allein. Daher kann ein mögliches Verbot auch immer nur eine Maßnahme unter vielen anderen gegen Verfassungsfeinde sein – aber niemand sollte glauben, durch ein reines Verbot wäre das Problem zu lösen. (Morde sind ja auch verboten…) Außerdem sind aus Sicht der Hamburger Innenbehörde Sanktionen bishin zum Verbot nur dann wirklich sinnvoll, wenn sie vor Gericht Aussicht auf Erfolg haben – so, wie es beispielsweise bei den Verboten der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP) oder der linksextremen Kommunistischen Partei (KPD) in den 50er Jahren der Fall war. Sollte ein Verbotsantrag gegen die NPD erneut scheitern, wäre das für unsere wehrhafte Demokratie ein Desaster und würde überdies noch Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen gießen. Es kann nicht im Sinne eines Demokraten sein, die NPD durch gescheiterte Sanktionsversuche in eine Art Märtyrerrolle zu drängen.
Niedersachsen, Innenminister Uwe Schünemann:
Ich halte ein erneutes NPD-Verbotsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Das Parteienprivileg setzt einem solchen Verbot sehr hohe verfassungsrechtliche Schranken. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass ein solches Verfahren mit hinreichender Erfolgsaussicht betrieben werden kann. Außerdem erreichen wir nach meiner festen Überzeugung durch Aufklärung und Information durch private und staatliche Stellen wesentlich mehr als durch Verbote. Dem Bedürfnis nach politischer Bildungsarbeit und Aufklärung trägt beispielsweise das Land Niedersachsen Rechnung, indem insbesondere seit 2003 nicht unerhebliche Personal- und Sachmittel in die Erstellung und Durchführung von Wanderausstellungen, in die Lehrerfortbildung und in Aufklärungsbroschüren investiert werden. Die Erfolge in Niedersachsen sind messbar.
Nordrhein-Westfalen, Innenminister Dr. Ingo Wolf:
Nein
Rheinland-Pfalz, Innenminister Karl Peter Bruch:
Zur Wehrhaftigkeit des demokratischen Staats zählt auch die Möglichkeit eines Verbots einer Partei. Bezüglich der NPD ist unumstritten, dass die inhaltliche Ausrichtung der Partei verfassungswidrig und somit verbotswürdig ist. Von daher wird die eingehende Prüfung der Chancen eines neuerlichen Verbotsverfahrens befürwortet. Auf einem anderen Blatt steht die Frage der seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht geforderten Offenlegung von Quellen. Hier sieht der Minister entscheidende Hürden: „Wir können keine Quellen offenbaren. In der Folge wären wir blind.“ Vor diesem Hintergrund wird sich derzeit nicht auf die neuerliche Anstrengung eines Verbotsverfahrens festgelegt. Dies wird er erst nach der angesprochenen eingehenden Prüfung der Chancen und Voraussetzungen entschieden.
Saarland, Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer:
Das saarländische Innenministerium war in der Vergangenheit gegen ein NPD-Verbotsverfahren. An dieser Haltung hat sich bis heute - auch vor dem Hintergrund der neuen Forderungen nach einem Verbot - nichts geändert. Die Gründe hierfür sind folgende: Zum einen hat das fehlgeschlagene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt, wie schwierig ein solches Verbot auf dem gerichtlichen Wege durchzusetzen ist. Die Befürchtung, dass die NPD bei Fehlschlagen des Verfahrens hieraus gestärkt hervorgehen würde, hat sich bestätigt. Ein weiterer Grund für die ablehnende Haltung des saarländischen Innenministeriums ist die Tatsache, dass durch ein Verbot die NPD in den Untergrund gedrängt und somit die Beobachtung durch staatliche Organe massiv erschwert würde.
Aus Sicht des saarländischen Innenministeriums ist das wirksamste Mittel gegen die NPD die politische Auseinandersetzung, um deutlich zu machen, welch undemokratisches und rassistisches Gedankengut durch die Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dieser Partei verbreitet wird. Die Wählerinnen und Wähler müssen von der Unwählbarkeit der NPD überzeugt werden. Dieser Weg der Auseinandersetzung auf politischer Ebene ist zwar mühsam, jedoch die langfristig einzige Möglichkeit, der NPD wirksam entgegenzutreten.
Sachsen-Anhalt, Innenminister Holger Hövelmann:
In der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus halte ich einen neuen Versuch zum Verbot der NPD für unbedingt geboten. Gegen eine Partei, die unsere Verfassung ernsthaft bedroht, müssen wir auch das Instrument des Parteienverbots nutzen. Natürlich wird ein Verbot das rechtsextreme Gedankengut nicht beseitigen, aber es verschafft uns unvergleichlich bessere Möglichkeiten, es zu ächten. Der Appell der Politik an die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zum Engagement gegen rechts wirkt unglaubwürdig, wenn dieselben Politiker aus formaljuristischen Gründen immer wieder die Spielräume der NPD schützen müssen.
Schleswig-Holstein, Innenminister Ralf Stegner:
Innenminister Ralf Stegner ist für ein hartes, politisch offensives Vorgehen gegen die NPD und das von ihr verbreitete rechtsextreme Gedankengut. Er hat deshalb besonders das Thema der Finanzierung der NPD auf die Tagesordnung der letzten Innenministerkobferenz gebracht. Dieses erzeugte bei der NPD wütende Reaktionen. Die Auseinanderstezung mit den Inhalten der Nazi-Partei muss von allen demokratischen Parteien mit Nachdruck und großem Selbstvertrauen geführt werden. Dabei gilt es deutlich zu machen, dass die Werte der Demokratie Führertum und Unfreiheit deutlich überlegen sind.
Bei der Frage nach einem erneuten Versuch eines NPD-Verbotes ist Minister Ralf Stegner skeptisch. Er verkennt den Charme eines solchen Verbotes, weil dadurch die öffentlichen Mittel für die NPD verloren gingen, befürchtet aber, dass bei einem erneuten Scheitern, der Zulauf zur NPD nur größer wird. Im übrigen wird durch ein Verbot das Gedankengut der Nazis nicht besiegt
FRAGE 2.) Würde Ihr Ministerium einen Verbots-Antrag befürworten, wenn er von anderer Seite gestellt wird?
Baden-Württemberg
Wir würden uns nicht verweigern, aber eine besonders intensive Prüfung der Erfolgsaussichten verlangen.
Berlin
Ja
Brandenburg
Nein
Niedersachsen:
Nein
Nordrhein-Westfalen
Nein
Sachsen-Anhalt
Die Zwickmühle, die eine Sperrminorität des Bundesverfassungsgerichts 2003 eingerichtet hat, bringt den demokratischen Staat in eine bizarre Situation: Eine Partei, die so radikal, politisch gefährlich und von kriminellen Elementen durchsetzt ist, dass sie im Interesse der Gefahrenabwehr überwacht werden muss, darf gerade deswegen nicht verboten werden. Diese Zwickmühle muss aufgelöst werden. Der richtige Zeitpunkt für einen neuen Verbotsantrag ist aber erst erreicht, wenn erneut ein breiter Konsens unter den antragsberechtigten Verfassungsorganen erreicht wird.
FRAGE 3.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag eine rechtsextreme Partei wie die NPD nicht als Partei selber zu verbieten, sondern lediglich deren Teil-Finanzierung durch staatliche Steuermittel? Schließlich lehnt sie diesen Staat und dessen Verfassungswerte ab?
Baden-Württemberg
Darüber haben wir bereits bei der letzten Innenministerkonferenz gesprochen. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen, weil es hier um schwierige rechtliche und politische Fragen geht. Die Innenminister werden sich bei ihrer Herbstkonferenz erneut mit dem Thema befassen.
Berlin
Solange die Partei nicht verboten ist, dürfte dies verfassungsrechtlich leider nicht möglich sein.
Brandenburg
Die Innenministerkonferenz hat zum Thema der "Staatlichen Finzierung der NPD" eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung von Lösungen beauftragt. Das Innenministerium würde grundsätzlich Maßnahmen begrüßen, wenn diese rechtsstaatlich möglich sind.
Niedersachsen
Dieser Ansatz ist verfassungsrechtlich wegen des Parteienprivilegs sehr problematisch. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit das Parteienprivileg auch auf parteinahe Stiftungen durchgreift. Insoweit bleibt das Ergebnis der von der Innenministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe zur staatlichen Finanzierung der NPD abzuwarten, das Gegenstand der Herbstkonferenz der Innenminister sein wird.
Nordrhein-Westfalen
Die Innenministerkonferenz hat wegen der vielen komplizierten Rechtsfragen die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, um die Umsetzbarkeit eines solchen Vorschlags zu prüfen.
Rheinland-Pfalz
Der angesprochene Vorschlag ist hier nicht im Detail bekannt. Allgemein ist zu bemerken, dass bei der Frage der staatlichen Finanzierung von Parteien der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist. Der Staat darf sich deshalb nicht aussuchen, welche politischen Parteien er mit öffentlichen Mitteln finanziert. Insbesondere wäre ein Gesetz, das Parteien, die zwar von den Verfassungsschutzbehörden als verfassungsfeindlich gewertet werden, vom Bundesverfassungsgericht aber nicht als verfassungswidrig festgestellt sind, von der Finanzierung ausschließt, unzulässig.
Saarland
Nur durch Stimmenverlust bei Wahlen können auch die Steuermittel, die der Partei zufließen, stetig reduziert werden. Daneben ist es Aufgabe des Parlaments, darauf zu achten, dass die an die NPD gezahlten Steuermittel nicht für verfassungswidrige Zwecke verwandt werden.
Sachsen-Anhalt
Wir stehen heute vor der widersinnigen Situation, dass die Feinde der Demokratie mit Steuergeldern gestärkt werden: mit Wahlkampfkostenerstattung, mit Fraktionsgeldern, demnächst womöglich mit Geldern für eine NPD-nahe Stiftung. Dagegen hilft aber nur ein eindeutiges gerichtliches Verbot der Partei und keine Hilfskonstruktion.
Schleswig-Holstein
Dieser Vorschlag lässt sich auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts nicht realisieren: Nach dem Grundgesetz haben alle Parteien gleichermaßen einen Anspruch auf staatliche Mittel nach dem Parteiengesetz. Der Bundesgesetzgeber hat hierbei keinerlei Ermessenspielraum. Der Ausschluss einzelner Parteien, die zwar als verfassungsfeindlich eingestuft werden, aber vom Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht für verfassungswidrig erklärt worden sind, wäre mit dem verfassungsrechtlich begründeten Gebot der Chancengleichheit aller Parteien nicht zu vereinbaren. Eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, als verfassungsfeindlich eingestufte, aber (noch) nicht verbotene Parteien vom Gebot der Chancengleichheit auszunehmen, ist m.E. nicht der richtige Weg, um extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken.
Diese Umfrage wird noch fortgesetzt.
Zur Position des Bundesinnenministers (WAZ 20.7. >klick)
Zur Position der SPD-Spitze (20.7. >klick)
Mehr über den bisherigen Verlauf der NPD-Verbotsdebatte: >klick
Pro-NPD-Verbot. Ein Positionspapier von Holger Hövelmann: >klick
Contra-NPD-Verbot: Ein Beitrag von Dierk Borstel: >klick