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Unbekannte warfen eine mit brennbarer Flüssigkeit gefüllte Flasche durch ein Fenster einer Asylunterkunft.
Update: Eine Ermittlungsgruppe der Polizei hat am 17. Februar 2016 einen 25-jährigen Anwohner aus der Nachbarschaft der Geflüchtetenunterkunft festgenommen. Eine Hausdurchsuchung bei dem Familienvater ergibt belastende Hinweise auf den Bau des Molotowcocktails. Als auch noch Laborergebnisse den Tatverdacht bestätigen, gesteht der Beschuldigte den Anschlag. Wegen versuchten Mordes wird er in Untersuchungshaft genommen. Für einen zweiten Angriff auf eine andere Asylunterkunft am selben Tag in Bruck kommt der 25-Jährige laut Polizei aufgrund eines Tatzeitalibis nicht als Täter in Frage.
Update II: Der Tatverdächtige wurde vom Landgericht Amberg wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dass sich der Brandsatz nicht entfachte und keiner der neun Bewohner verletzt wurde, war laut Urteil „glücklichen Umständen zu verdanken“. Die Erklärung des 25-Jährigen, er habe nicht das Fenster, sondern die Wand daneben treffen und die Bewohner lediglich erschrecken wollen, akzeptierte das Gericht nicht. „Wenn man einen Brandsatz herstellt, dann will man auch, dass es brennt“, sagte die Richterin.
Allerdings handelte es sich laut Gericht nicht um einen Molotowcocktail, sondern um einen Brandsatz aus Wodka und einem Schaumstoff-Vlies, bei dem sich ein Brand langsamer ausgebreitet hätte. Zudem seien zur Tatzeit die Fenster der Unterkunft erleuchtet gewesen. Deswegen habe der Angeklagte davon ausgehen können, dass die Bewohner wach seien und sich in Sicherheit hätten bringen können.
„Deshalb sind wir auch der Meinung, dass der Angeklagte, nachdem er so einen Brandsatz hergestellt hat, nicht von einer Lebensgefahr für die Bewohner ausgegangen ist“, sagte die Richterin. Die Anklage ging dagegen ursprünglich von versuchtem Mord in neun Fällen aus.
Das Gericht ordnete auch einen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte war demnach bei der Tat betrunken.
Die Körperverletzung bezieht sich auf einen weiteren Vorfall im Juli 2015, bei dem der Angeklagte dem Gericht zufolge eine Bierflasche in Richtung einer Gruppe Menschen geworfen und dabei eine Person verletzt hatte.