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Lieberose: Verbotene Aufklärung der Vergangenheit

Ausgerechnet am 8. Mai, dem Jahrestag des Kriegsendes, hat das Landgericht Cottbus ein absonderliches Urteil gefällt. Es untersagt die Suche nach einem Massengrab auf einem ungenutzten Privatgrundstück. Der Hintergrund: In Jamlitz (Dahme-Spreewald) befand sich bis 1945 ein Außenlager des KZ Sachsenhausen. Dort werden die Überreste von etwa 700 Juden vermutet, die im Februar 1945 ermordet wurden. Ein weiteres Massengrab in der Nähe (s.Foto) wurde bereits zu DDR-Zeiten ausgehoben – verbunden mit einem grotesken Verbrechen, einem Zahngold-Raub durch die Stasi.

Laut Experten gibt es zahlreiche Hinweise, die für eine Entdeckung des letzten verborgenen Massengrabs der Nazis auf dem fraglichen Grundstück sprechen, das von seinem Besitzer, der im Süden Deutschlands lebt, kaum genutzt wird. Er weigert sich aber, Bodenuntersuchungen zuzulassen.

Das Außenlager Lieberose des KZ Sachsenhausen nördlich von Cottbus war 1943 von der SS errichtet worden. Bis zu 10000 jüdische Zwangsarbeiter sollen das Lager bis Kriegsende durchlaufen haben. Im Februar 1945 schickte die SS rund 1500 jüdische Häftlinge auf einen Todesmarsch, weitere 1342 Kranke und Gehunfähige wurden nach Recherchen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erschossen und verscharrt. 544 Leichen entdeckte man 1971 in einer nahen Kiesgrube bei Staakow, verschwieg aber weitgehend, dass es sich um jüdische Opfer handelte.

Erst KZ, dann sowjetisches "Speziallager"

Ein kleines Mahnmal entstand nicht am historischen Ort in Jamlitz, wie ursprünglich geplant, sondern fünf Kilometer entfernt in der Stadt Lieberose. In Jamlitz wurden stattdessen die letzten Zeitzeugnisse beseitigt. Von 1973 bis zum Ende der DDR 1990 erinnerte in Jamlitz nichts an dieses Lager. Wohl aus gutem Grund. Denn die DDR-Regierung wollte verschweigen, dass nach dem Krieg sowjetische Spezialeinheiten das Lager für eigene Zwecke nutzten. Das „sowjetische Speziallager Nr. 6 Jamlitz“ bestand von September 1945 bis April 1947.

Nach sowjetischen Unterlagen durchliefen etwa 10.200 Gefangene der Besatzungsmacht dieses Lager, beinahe jeder Dritte fand dort den Tod. Das Lager hatte somit eine der höchsten Todesraten aller sowjetischen Speziallager. Als paradoxer Fall, so wird auf der Fachwebsite der evagelischen Kirchengemeinde Lieberose über die Speziallager dokumentiert, „kann die Haft des Cottbuser Elektrikers und Altkommunisten Otto Maaß gelten, der im Februar 1945 Augenzeuge der Ermordung der 1200 im Lager zurückgebliebenen jüdischen Häftlinge in Jamlitz geworden war. Maaß wurde im Herbst 1945 vom NKWD verhaftet, gerade als er die Morde von Jamlitz aufklären wollte“.

Stasi Zahngold- Übergabeprotokoll
Stasi Zahngold- Übergabeprotokoll

Der ortsansässige Historiker Andreas Weigelt hat diese Erkenntnisse seit 1999 dokumentiert. Auch ein Schülerforschungsprojekt der Amadeu Antonio Stiftung hatte vor zwei Jahren die diesbezüglichen Stasi-Akten durchsucht und war auf ein besonders groteskes Dokument gestoßen, das bestätigt, worauf Weigelt bereits hinwies: Der geldgierige DDR-Geheimdienst hatte registriert, dass viele der Gebisse Zahngold enthalten und beschloss, diese herauszubrechen. So wurde laut einem Übergabeprotokoll „eingeschweißt in einem Plastebeutel“ 1080 g. Zahlgold „zur Abverfügung“ an die Abteilung Finanzen der damaligen Stasi-Hauptabteilung IX/12 übergeben, also rund ein Kilogramm. Was mit dem Erlös geschah, ist nicht festgehalten.

Ausschnitt Stasiprotokoll zahngoldübergabe
Ausschnitt Stasiprotokoll zahngoldübergabe

Nach dem zweiten Massengrab mit den Überresten von vermutlich mehr als 700 Juden vorwiegend ungarischer Herkunft lässt das Amt Lieberose seither vergeblich suchen. Alle in Frage kommenden Flächen bis auf das Jamlitzer Privatgrundstück wurden ergebnislos durchsucht. Inzwischen sind sich die zuständigen Experten aber sicher, dass sich genau dort die Baracken befunden haben, in denen die Gefangenen ermordet wurden.

Über die Person des Eigentümers und dessen Motive, den Zutritt auf Flurstück 411 in Jamlitz rigoros zu verweigern, herrscht allenthalben Rätselraten, recherchierte die Zeitung Junge Welt: Der 51-jährige Hans-Jürgen H. lebe seit Jahren in Bayern, das Haus sei sehr heruntergekommen und werde "vielleicht an einem Wochenende im Monat benutzt". Selbst zahlreiche lukrative Kaufangebote des Landes habe der Besitzer ausgeschlagen. Der Mann soll niemals auf Schreiben der Kommune oder des Innenministeriums reagiert haben. Nach dem jüngsten Urteil habe seine Berliner Anwältin auch nur verlauten lassen: „Kein Kommentar.“

Lieberose geht in Revision

Der Fall ist umso absonderlicher, da Kriegs- und Massengräber in Deutschland normalerweise unter herausgehobenem Denkmalschutz stehen. Für KZ-Opfer und ein Massengrab ermordeter Juden gilt dies nicht. Eine vielsagende Gesetzeslücke.

Hoffnungsschimmer: Die zuständige Amtsverwaltung in Lieberose will das Kriegsverbrechen auf jeden Fall aufklären und zieht jetzt vor das Brandenburgische Oberlandesgericht – mit Unterstützung von Brandenburgs Innenministerium. Es sei das berechtigte Anliegen Hinterbliebener, Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erlangen, diesen eine würdige Totenruhe und sich selbst ein würdiges Gedenken zu ermöglichen.

Gericht: "Kein Grabungsrecht bei nur vermuteten Gräbern"

Dem bislang zuständigen Gericht war diese Auffassung aber egal. Es hatte geurteilt, dass nur mit der Gewissheit gesucht werden darf, dass auch etwas gefunden wird. Wörtlich teilte das Gericht am 8.5.2008 mit (LG Cottbus, vom 08.05.2008, Az. 7 T 223/07):

"Das Amt Lieberose/Oberspreewald hat kein Recht, auf einem Wohngrundstück eines privaten Eigentümers in der Gemeinde Jamlitz Suchgrabungen durchzuführen. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein befriedetes Besitztum, welches dem grundrechtlichen geschützten Wohnungsbegriff unterfällt. Für eine Verpflichtung, eine Durchsuchung des Grundstücks zu dulden, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das Land Brandenburg hat nach dem Gräbergesetz die Aufgabe, Kriegsgräber zu suchen und festzustellen. Dies umfasst aber nicht die Befugnis, in fremdes Eigentum gegen den Willen des Berechtigten einzugreifen. Das Gräbergesetz begründet Rechte und Pflichten für Grundstückseigentümer nur im Hinblick auf bereits festgestellte, aber nicht jedoch bloß vermutete Gräber. Auch das allgemeine Polizeirecht rechtfertigt die beabsichtigte Durchsuchung nicht."

Dieses Urteil ist ein Widerspruch in sich. Das Land hat die Aufgabe Kriegsgräber zu suchen, darf dies aber auf Privatgelände nicht. Höchst albern kommentieren die zuständigen Experten, so auch der Leiter der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Günter Morsch: „Wir wollen aber doch suchen, um endlich Gewissheit zu haben, dass sich dort die Toten befinden“. "Fassungslos" zeigen sich auch Brandenbugs Kultusministerin Johanna Wanka, genauso wie Historiker und Kommunalpolitiker vor Ort. Für Peter Fischer vom Zentralrat der Juden ist es besonders "befremdlich", dass die Bundesrepublik mit Verve im Kosovo und in Bosnien nach Massengräbern habe suchen lassen, während der Aufklärungswille hinsichtlich der eigenen Geschichte 80 Kilometer vor Berlin am Ende sei.

Anetta Kahane: "Kaltherzige Gleichgültigkeit"

Auch Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung findet deutliche Worte. Für sie zeigt der Fall Jamlitz, "wie dünn das Eis über der deutschen Geschichte einzigartiger Verbrechen ist. Nur wenige Zentimeter unter der Oberfläche unseres Alltagslebens liegen die Leichen". Im neuen Newsletter der Amadeu-Antonio-Stiftung kommentiert sie weiter:

"Die kaltherzige Gleichgültigkeit dieses Vorgehens, die Geschichtsverdrehungen und das Verschweigen jüdischer Opfer mag für die DDR charakteristisch gewesen sein. Doch hat sich daran etwas geändert?


Quellen:
Newsletter der Amadeu Antonio Stiftung
Website www.die-lager-jamlitz.de
Forschungsbericht
Andreas Weigelt
Foto des Grundstücks: Berliner Kurier 16.5.
Bericht "Eigentum über Leichen", Junge Welt 20.5.
Meldung: Tagesspiegel vom 15.5.

Zusammengestellt von Holger Kulick / www.mut-gegen-rechte-gewalt.de

massengrab.jpg

Massengrab in Kiesgrube bei Lieberose, Stasifoto