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Flaschen an den Schädel

Am 30. Juni bestätigte das Landgericht Neuruppin zum Teil ein Urteil gegen zwei Männer vom Juni 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung. Der heute 21-jährige Christian W. und der 23-jährige Steve M. hatten im August 2006 zusammen mit einer weiteren Person vor einem Döner-Imbiss am S-Bahnhof Hennigsdorf randaliert und den Imbissangestellten Fehmi D.schwer verletzt.

Von DomiqueJohn

Kurz vor Ladenschluss wollten die Männer aus Velten in der Nacht vom 30. zum 31. August 2006 Bier und Essen in dem Döner-Imbiss bestellen. Fehmi D. gab den Männern die Getränke, lehnte alles andere aber ab, weil er das Geschäft schließen wollte. Die Veltener wollten das nicht akzeptieren. In der Folge warfen sie von außen einen Stuhl gegen eine Scheibe des Imbisses. Als der zum damaligen Zeitpunkt 25-Jährige einschreiten wollte, trafen ihn mindestens zwei gefüllte Flaschen am Kopf. Er ging sofort zu Boden und wurde ohnmächtig. Eine Gutachterin stellte zudem Verletzungen fest, die von einem Tritt und einem Faustschlag gegen den Kopf stammen könnten. Die Täter gaben an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Sie seien massiv bedroht worden.

Aufgrund seiner schweren Kopfverletzungen wurde Fehmi D. zwei Mal operiert und müsste sich einer umfangreiche Reha-Maßnahme unterziehen. Bis heute leidet er an Konzentrations- und Wortfindungsproblemen sowie an schweren Posttraumatischen Belastungsstörungen.

In der Berufungsverhandlung konnte das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Ria Bechert eine Notwehrsituation nicht erkennen. Es bestätigte das Urteil der Vorinstanz gegen Steven M. von eineinhalb Jahren Haftstrafe auf Bewährung. Der mehrfach vorbestrafte Christian W.wurde aufgrund der Tat und anderer Vergehen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Damit reduzierte sich das Strafmaß um ein halbes Jahr. Vor dem Amtsgericht war er zu drei Jahren verurteilt worden.

In ihrem Urteil bemängelte die Richterin die nachlässige Spurensicherung der Polizei. Nicht zuletzt deshalb gelang es nur in Ansätzen, den Tatverlauf zu rekonstruieren. Eine rechte Tatmotivation sah das Gericht, anders als die Nebenklagevertreterin Undine Weyers, als nicht erwiesen.

Fehmi D., der heute in Süddeutschland lebt und dort einen Imbiss betreibt, ist der Überzeugung, dass er aus rassistischen Gründen angegriffen wurde. Vor dem Angriff hatte er des öfteren Christian W., den er als Mitglied der rechten Szene kannte, Bier ausgegeben, um Streit zu vermeiden.

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www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / Foto (nicht vom o.g. Tatort): H. Kulick

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