Das Portal
für Engagement
Ein Projekt des Magazins stern und der Amadeu Antonio Stiftung
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat veranlasst, dass der bislang in Burg (Landkreis Jerichower Land) lebende afrikanische Flüchtling Aliou S. in die Landeshauptstadt Magdeburg umziehen kann und eine Abschiebung vorerst nicht droht. S. war im Mai 2008 Opfer eines mutmaßlich rechtsextrem motivierten Angriffs geworden.Sachsen-Anhalts Mobile Opferberatung und viele andere Initiativen hatten deshalb einen offenen Brief an den Minister geschickt, den auch MUT auf diese Website stellte.
„Mit dieser humanitären Maßnahme folgen wir den ärztlichen Einschätzungen über verbesserte Behandlungs- und Gesundungschancen bei einem Wohnortwechsel“, reagierte Hövelmann am 24. Juni 2009 und dankte zugleich der Landeshauptstadt Magdeburg für ihre Bereitschaft, eine flexible Lösung zu finden.
Der Minister stellte klar, dass eine Abschiebung von Herrn S. nicht in Betracht kommt, solange er als Zeuge für die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie für eine Gerichtsverhandlung benötigt wird. Die Polizei will ihre Ermittlungsergebnisse in dieser Woche der Staatsanwaltschaft zuleiten.
Die Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt hatte auch MUT-Leser um Unterstützung gebeten, damit das humanitäre Bleiberecht Aliou S. als ein Opfer rassistischer Gewalt erreicht werden kann. Er sollte abgeschoben werden, bevor es zu einem Verfahren gegen die Täter kommt. Die Opferberatung hatte befürchtet, die rechten Täter und ihr Umfeld könnten sich in ihrer gewaltsamen Forderung „Ausländer Raus“ durch das Vorgehen der Ausländerbehörden legitimiert und zum Weitermachen ermutigt fühlen.
Hier der offene Brief, der verschickt wurde und nun offensichtlich Wirkung gezeigt hat:
An den
Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt
z.Hd. Holger Hövelmann
Halberstädter Str. 2
39112 Magdeburg
Fax: 0391-5675519
Per e-mail an:
poststelle@mi.lsa-net.de
Keine Abschiebung von Aliou S. aus Burg
Humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt in Sachsen-Anhalt
Umverteilung an einen sichereren Aufenthaltsort
Sehr geehrter Innenminister Holger Hövelmann,
mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sachsen-Anhalt zum dritten Mal in Folge bundesweit den Spitzenplatz bei rechten und rassistischen Gewalttaten einnimmt. Gleichzeitig wird ein Opfer rassistischer Gewalt durch die Ihrem Ministerium unterstehenden Ausländerbehörden schikaniert, als „ängstlicher Ausländer“ beleidigt und nunmehr mit Abschiebung bedroht.
Wir halten diese behördliche Handlungsweise für ein fatales Signal: Denn käme es zu einer Abschiebung von Aliou S., würde das Strafverfahren gegen die rechten Täter ohne einen der wichtigsten Zeugen stattfinden. Und die Rechten und ihr Umfeld könnten sich in ihrer gewaltsamen Forderung „Ausländer Raus“ durch das Vorgehen der Ausländerbehörden legitimiert und zum Weitermachen ermutigt fühlen.
Rassistische Gewalt und Straffreiheit für die Täter
Zum Hintergrund: Vor fast genau einem Jahr wurde Aliou S. aus Zentralafrika am 24. Mai 2008 gemeinsam mit einem Freund aus Saudi-Arabien Opfer eines schweren rassistischen Angriffs in Burg bei Magdeburg. Eine Gruppe von zehn Rechten beleidigten ihn vor der Diskothek „Night Fly“ u.a. als „Scheiß-Neger“ und griff ihn dann an. Einer der Rechten schlug Aliou S. mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn am Auge. Der Begleiter von Aliou S. wurde von mehreren Rechten geschlagen und am Boden liegend weiter getreten; er erlitt dadurch u.a. einen Kreuzbandriss im Knie. Aliou S. gelang es, mit einem Handy den Notruf der Polizei zu verständigen. Als zwei Beamte nach circa zehn Minuten mit einem Streifenwagen am Tatort eintrafen – die örtliche Polizeiwache ist ca. 100 Meter vom Tatort entfernt – waren die Angreifer noch vor Ort und riefen weiter rassistische Parolen. Doch die Beamten reagierten darauf nicht. Anstatt die Personalien der Angreifer aufzunehmen, brachten sie lediglich Aliou S. und seinen Freund ins Krankenhaus und weigerten sich anschließend zunächst sogar, eine Anzeige aufzunehmen. Einer der Beamten sagte sinngemäß, was Aliou S. und sein Freund denn wollten; man hätte „ihnen doch den Arsch gerettet“ und hätte sie ja auch vor Ort zurücklassen können. Aufgrund des polizeilichen Fehlverhaltens am Tatort waren die Ermittlungen nach den Tätern extrem schwierig. Bis heute ist keine Anklage gegen die Täter erhoben worden. Und bevor es überhaupt zu einer Anklageerhebung kommt, nutzt die Ausländerbehörde Jerichower Land die schleppende Polizeiarbeit, um die Abschiebung von Aliou S. – einem der zentralen Zeugen im Strafverfahren – anzukündigen.
Abschiebeandrohung für das Opfer belohnt die Täter
Der Angriff hatte für Aliou S., der vor knapp acht Jahren als Asylsuchender nach Deutschland kam und seit der Ablehnung seines Asylantrags „geduldet“ wird, erhebliche Konsequenzen: Er muss damit rechnen, seinen Angreifern in Burg jederzeit erneut zu begegnen. Daher verlässt er kaum noch das dortige Flüchtlingsheim. Er ist seit dem Angriff in psychotherapeutischer Behandlung. Amtsärzte haben eine dringend behandlungsbedürftige posttraumatische Belastungsstörung bei Aliou S. festgestellt. Seit acht Monaten bemüht sich Aliou S. um eine Umverteilung von Burg nach Magdeburg, damit er wieder etwas sicherer leben kann. Doch trotz einer Zusage Ihres Innenstaatssekretärs Rüdiger Erben für diese Umverteilung durfte Aliou S. bis heute nicht nach Magdeburg umziehen.
Stattdessen erhielt Aliou S. am 27. Mai 2009 die Androhung, dass er Ende Juni nach Guinea abgeschoben werden soll. Die Begründung: Er komme nicht wie im Asylantrag angegeben aus Burkina Faso, sondern aus Guinea. Dessen Botschaft sei auch bereit, die für die Abschiebung notwendigen Papiere auszustellen, so die Ausländerbehörde Jerichower Land. Dies ist verwunderlich. Denn Rheinland-Pfalz beispielsweise hat seit diesem Frühjahr alle Abschiebungen nach Guinea ausgesetzt mit Verweis auf eine Verbalnote guineischer Behörden an das Auswärtige Amt vom 3. März 2009, worin Deutschland aufgefordert wird, von Rückführungsmaßnahmen nach Guinea abzusehen (Pro Asyl, Newsletter 146/2009). Das rheinland-pfälzische Innenministerium geht von einem tatsächlichen Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG aus. Mündlich erteilte Ihr Ministerium die Auskunft, auch Sachsen-Anhalt schiebe derzeit nicht nach Guinea ab. Doch eine schriftliche Zusage hierfür und eine entsprechende Anweisung ist bisher nicht erfolgt.
Herr Hövelmann, Sie haben immer wieder erklärt, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie rechter und rassistischer Gewalt in Sachsen-Anhalt zu den wichtigsten Prioritäten Ihres Ministeriums und der Ihnen unterstehenden Institutionen zählt.
Daher bitten wir Sie nun: Setzen Sie ein tatkräftiges Signal gegen rechte Gewalt und Rassismus: Gewähren Sie Aliou S. ein humanitäres Bleiberecht als Opfer einer rassistischen Gewalttat! Ermöglichen Sie ihm einen sofortigen Umzug nach Magdeburg! Und prüfen Sie die Möglichkeit eines schriftlichen Abschiebestopps nach Guinea!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen...
ErstunterzeichnerInnen:
- Anetta Kahane, Vorsitzende Amadeu-Antonio-Stiftung
- Carsten Gericke, Geschäftsführer Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Dr. Christian Staffa, Geschäftsführer Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
- Prof. Dr. Detlef Sack, Bielefeld
- Prof. Dr. Hajo Funke, Berlin
- Prof. Dr. phil. Roland Roth, Magdeburg
- Prof. Dr. Rainer O. Neugebauer, Hochschule Harz und Bürger-Bündnis für ein gewaltfreies Halberstadt
- Prof. Dr. Titus Simon, Magdeburg
- Prof. Dr. Wolfram Stender, Hannover
- Ralf Eilers, Evangelische Akademie zu Berlin
- Susanne Wiedemeyer, Gewerkschaftssekretärin und Vorstandsmitglied Runder Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt
- Volkmar Deile, Pfr.i.R., Generalsekretär der deutschen Sektion von Amnesty International 1990 - 1999
- Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Generalsekretär ECCHR!
Wenn Sie Interesse haben, mehr über Aliou S. zu erfahren, hier eine Sendung des Deutschlandfunks vom März 2009 über das Leben von Aliou S. in Burg nach dem rassistischen Angriff zum Nachhören:
"Immer wieder samstags - Leben mit der Angst vor rassistischen Übergriffen"
Zum Aufruf der Mobilen Opferberatung.
Über das Kommunalwahlergebnis in Sachsen-Anhalt.
Aus Erfurt: Acht Monate Haft wegen Verletzung der Residenzpflicht?
www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / h.kulick